Göttingen. Geständnis und Therapie wirkten sich im Urteil strafmildernd aus. In persönlichem Gespräch entschuldigte sich der Täter bei der Mutter des Opfers.

Er wollte nicht werden wie sein Vater, der ihn als Kind jahrelang sexuell missbraucht und misshandelt hatte. Drei Jahrzehnte lang ging er straffrei durchs Leben, doch dann beging auch er eine schlimme Tat: Im April 2017 missbrauchte der Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma einen zehnjährigen Jungen auf dem Dachboden des Automobilmuseums P.S. Speicher in Einbeck. Das Landgericht Göttingen verurteilte den 34-Jährigen am Donnerstag deshalb zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die Kammer änderte damit ein Urteil des Amtsgerichts Einbeck ab, das den Angeklagten zu drei Jahren Haft verurteilt hatte. Gegen dieses erstinstanzliche Urteil hatte der 34-Jährige Berufung eingelegt – mit Erfolg: Das Landgericht befand ihn zwar ebenfalls des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Vergewaltigung für schuldig, hielt aber eine Bewährungsstrafe für tat- und schuldangemessen. Um möglichst zu verhindern, dass der Angeklagte weitere Straftaten begeht, ordnete das Gericht Führungsaufsicht an. Außerdem muss er die ärztlich empfohlenen Therapieangebote wahrnehmen.