Duderstadt. Laut Landgericht liegt kein Rechtsschutzbedürfnis beim Kläger vor.

Ein millionenschwerer Zivilstreit um eine der größten und teuersten Segelyachten der Welt hat jetzt zumindest auf einem Nebenschauplatz ein Ende gefunden. Das Landgericht Göttingen wies eine Feststellungsklage gegen Ottobock-Chef Hans Georg Näder und die Ottobock Holding ab.

Die Klage hatte die Panamax Ltd., eine dem Recht der Insel Guernsey unterstehende Kapitalanlagegesellschaft des Milliardärs und früheren Mehrheitseigentümers des Industriekonzerns GEA, Otto Happel, eingereicht. Das von ihm angestrengte Zivilverfahren endete für den Milliardär mit einer Niederlage. Nach Ansicht des Landgerichts Göttingen liegt bei dem Kläger kein Rechtsschutzbedürfnis und kein Feststellungsinteresse vor, weil der Streitfall bereits in einem maritimen Schiedsverfahren in Hamburg verhandelt wird.