Berlin. Die SPD will Mieterhöhungen staatlich regulieren, doch das stößt auf Kritik – nicht nur beim Koalitionspartner, auch unter Experten.

Immer weiter steigende Mietpreise bringen in Deutschland viele Menschen an die Belastungsgrenze. Die SPD-Spitze will nun verstärkt in den Mietmarkt eingreifen und Mieterhöhungen begrenzen. In einem Beschlusspapier ist laut Medienangaben von einem "bundesweiten Mietenstopp" die Rede.

"Wir brauchen eine Atempause für Mieter – wir brauchen einen Mietenstopp für die nächsten drei Jahre", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Verena Hubertz (SPD) der "Bild am Sonntag". Konkret wird allerdings lediglich gefordert, dass Mieten in angespannten Wohngegenden in drei Jahren um maximal sechs Prozent und zudem nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete steigen dürfen.

Wirtschaftsexpertin kritisiert Pläne für Mietenstopp – "bremst Wohnungsbau noch weiter"

Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm hat die SPD-Pläne scharf kritisiert. "Ein Mietenstopp bremst den Wohnungsbau noch weiter und erhöht die schon immense Unsicherheit bei Investoren auch generell", sagte das Mitglied im Sachverständigenrat Wirtschaft dieser Redaktion. "Wenn man in Deutschland befürchten muss, dass Erträge immer dann beschnitten werden, wenn es in der Öffentlichkeit gut ankommt und Wählerstimmen bringt, dann investieren die Unternehmen weniger oder eben andernorts."

Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm hält nichts von einem Mietenstopp.
Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm hält nichts von einem Mietenstopp. © imago/IPON | imago

Auch mit Blick auf die Zuwanderung könne die Begrenzung von Mieterhöhungen zum Problem werden, warnte Grimm. "Wenn der Kampf um den Wohnraum zunimmt, dann erhöhen sich auch die Vorbehalte gegen Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, die das Problem noch verschärft."

Die FDP lehnt einen Mietenstopp ab: Freie Demokraten sehen Problem an anderer Stelle

Auch die FDP lehnt den vorgeschlagenen Mietenstopp strikt ab. "Wenn das Vermieten jetzt noch unkalkulierbarer werden soll, werden bald weniger Wohnungen für die Mieter zur Verfügung stehen und die Probleme noch vergrößert", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Carina Konrad. "Diesen Weg unterstützen wir Freie Demokraten nicht." Konrad betonte: "Wer stabile und bezahlbare Mietpreise will, muss Wohnraum schaffen.

Durch unzählige Normen, Vorschriften, unterschiedliche Bauordnungen und langwierige Genehmigungsverfahren wird das Bauen immer teurer. Nur wer günstig baut, kann auch günstig vermieten."

Mietpreisbremse gibt es schon: Was sie regelt und wo Mieter davon profitieren können

In mehr als 400 Städten und Gemeinden müssen sich Vermieter an die sogenannte Mietpreisbremse halten. Diese wurde 2015 eingeführt, gilt aber nicht überall in Deutschland und auch oft nur mit Ausnahmen. Über die genaue Umsetzung der Mietpreisbremse entscheiden die Bundesländer in eigener Verantwortung. Laut der Mietpreisbremse dürfen Vermieter in Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt bei einem Mieterwechsel nicht mehr die Miete verlangen, die sie möchten. Erlaubt sind höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Die SPD will Mieterhöhungen begrenzen, der Koalitionspartner FDP ist dagegen.
Die SPD will Mieterhöhungen begrenzen, der Koalitionspartner FDP ist dagegen. © dpa | Marcus Brandt

Zusätzlich gibt es die sogenannte Kappungsgrenze. Während die Mietpreisbremse die Preise bei Neuvermietung deckelt, gilt die Kappungsgrenze bei bestehenden Mietverhältnissen. Sie regelt, dass die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen darf. Die Bundesländer können die Kappungsgrenze in Gebieten mit Wohnungsmangel zudem für fünf Jahre auf 15 Prozent senken.

Ein weiterer Schutzmechanismus: Nach dem Einzug kann der Vermieter erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten eine Miet­erhöhung zwecks Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete ankündigen. Die Miet­erhöhung an sich greift zum Ablauf des übernächsten Monats. Das bedeutet: Mit der ersten Miet­erhöhung müssen Sie frühestens 15 Monate nach Einzug rechnen. Ausgenommen davon sind aber etwa Miet­erhöhungen infolge von Modernisierungs­maßnahmen sowie Staffel- oder Index­mietverträge.