Berlin. . Planungssicherheit bei der Wärmewende ist das Ziel des zweiten Heizgesetzes. Der Aufwand kommt vor allem auf die Kommunen zu - oder?

Gerade ist der Streit um das als Heizungsgesetz bekannt gewordene Gebäudeenergiegesetz innerhalb der Ampel-Koalition eskaliert, da kommt bereits die nächste Regelung auf den Kabinettstisch, das Millionen Haushalte betreffen wird: Die Kommunen sollen verpflichtet werden, Wärmepläne zu erarbeiten – und die Energieverbräuche für jedes Haus sollen offengelegt werden. Antworten auf die wichtigsten Fragen. Lesen Sie auch: Heiz-Kataster geplant: Was auf Verbraucher zukommt

Was hat es mit dem neuen Gesetz auf sich?

Das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ soll die Kommunen verpflichten, verbindliche Ziele für ihre Wärmeplanung vorzulegen. Denn viele Verbraucher könnten bald vor einem Dilemma stehen: Viele wissen nicht, ob und wann ihre Gemeinde oder Stadt zum Beispiel ein Nah- oder Fernwärmenetz errichten will. Das aber kann auf die Auswahl einer neuen Heizung eine große Auswirkung haben. Wer damit planen kann, dass beispielsweise in zwei Jahren das Eigenheim an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann, trifft bei der Abwägung, ob er die kaputtgegangene Gasheizung noch einmal reparieren lässt oder sich eine Wärmepumpe zulegt, womöglich eine andere Entscheidung als ohne Planung – zumal manche Gemeinden die Nutzung der Fernwärme verpflichtend vorschreiben.

„Der Wunsch in der Bevölkerung, hier schnell mehr Planungssicherheit zu haben, ist groß und steigt insbesondere mit Blick auf die Anforderungen, die mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) geschaffen werden, in den nächsten Jahren weiter an“, sagte eine Sprecherin des Bundesbauministeriums, das die Federführung über das Gesetzesvorhaben übernommen hat.

Bis wann müssen die Pläne erstellt sein?

Laut eines ersten Referentenentwurfs des Gesetzes, der unserer Redaktion vorliegt, sollen die 80 Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Ende 2026 einen Wärmeplan erstellt haben. Gemeinden, in denen zwischen 10.000 und 100.000 Einwohner leben – Ende 2021 waren das bundesweit 1522 Gemeinden – haben zwei Jahre mehr Zeit, müssen also Ende 2028 einen verbindlichen Plan erstellt haben. Kleinere Gemeinden werden nicht verpflichtet.