Berlin. Die Ampel streitet weiter über die Kindergrundsicherung. Allerdings gibt es auch heute diverse Hilfen für Familien. Welche das sind.

  • Neben dem Kindergeld stehen Familien auch weitere staatliche Förderungen zur Verfügung
  • Es gibt unterschiedliche Leistungen, die Eltern beanspruchen können, um ihre finanzielle Situation zu verbessern
  • In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick und erfahren, wie Sie als Eltern zusätzliche finanzielle Unterstützung bekommen können

Die Kindergrundsicherung ist eines der größten Projekte der Ampel-Koalition – und aktuell eines der größten Streitthemen. Mit ihr sollen ab 2025 Zuschüsse für Familien gebündelt, die Hürden bei der Beantragung gesenkt und Kinderarmut bekämpft werden.

Noch bevor überhaupt ein Gesetzentwurf für die Sozialleistung existiert, ist zwischen den Ampelparteien bereits ein heftiger Streit über die Finanzierung des Projekts entbrannt. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) geht von Zusatzkosten von zwölf Milliarden Euro pro Jahr aus. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hingegen sieht kaum Spielraum im Haushalt.

Kindergeld ist bekannteste Sozialleistung für Familien

Auch heute können Familien schon verschiedene Sozialleistungen beantragen. Teilweise sind diese aber kaum bekannt oder die Beantragung sehr kompliziert. Das Familienministerium schätzt daher, dass deutlich mehr Familien Anspruch auf Unterstützungen hätten, als sie tatsächlich erhalten. Doch welche Zuschüsse gibt es?

Für ihre Kinder können Eltern eine Reihe Leistungen vom Staat in Anspruch nehmen.
Für ihre Kinder können Eltern eine Reihe Leistungen vom Staat in Anspruch nehmen. © dpa | Peter Kneffel

Die bekannteste Sozialleistung für Familien ist das Kindergeld. Damit soll die grundlegende Versorgung von Kindern bis mindestens zum 18. Geburtstag gesichert werden. Zum 1. Januar 2023 wurde es auf 250 Euro pro Kind erhöht. Eltern können Kindergeld bekommen für ihre leiblichen Kinder, für die Kinder des Ehepartners oder der eingetragenen Lebenspartnerin sowie für adoptierte Kinder. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern zusammenleben, sowie Pflegeeltern können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld beziehen.

Mehr dazu: Höhe des Kindergeldes – ab wann es mehr Geld gibt

Kinderzuschlag wird nur von wenigen Familien genutzt

Neben dem Kindergeld gibt es auch noch den Kinderzuschlag. Er richtet sich an Familien mit geringerem Einkommen. Einen Anspruch haben Eltern, deren Gehalt zwar für den eigenen Lebensunterhalt, aber nicht oder nur knapp für den der Kinder reicht. Insbesondere der Kinderzuschlag wird allerdings nur wenig genutzt. Eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hatte Anfang des Jahres ergeben, dass nach Schätzungen des Bundesfamilienministeriums der Kinderzuschlag nur etwa für 35 Prozent der anspruchsberechtigten Kinder ausgezahlt werde.

Für getrennt lebende oder alleinerziehende Eltern gibt es außerdem den sogenannten Unterhaltsvorschuss. Der greift dann, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind gar nicht oder nur teilweise nachkommt.

Neben Kindergeld: Das sind weitere Hilfen des Bundes

Familien, die Kinderzuschlag und Wohngeld bekommen, können außerdem Leistungen zur Bildung und Teilhabe beantragen. Mit diesen Zuschüssen soll Kindern aus einkommensschwächeren Familien die Nutzung von Schul- und Freizeitangeboten ermöglicht werden. Dazu gehört etwa eine Unterstützung für die Teilnahme an Sportvereinen, Klassenfahrten oder Ausflügen.

Förderung für ElternBeschreibung
ElterngeldEinkommensersatzleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes, um eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen. Es wird in der Regel für 12 Monate gezahlt, kann aber auf bis zu 14 Monate verlängert werden, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen.
ElterngeldPlusEine Variante des Elterngeldes für Eltern, die Teilzeit arbeiten möchten. Die Bezugsdauer kann sich dadurch verdoppeln, aber die monatliche Höhe des Elterngeldes wird entsprechend verringert.
MutterschaftsgeldEine finanzielle Unterstützung für Mütter während der Mutterschutzfristen (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt).
KindergeldEine monatliche finanzielle Unterstützung für Familien zur Deckung der Kosten, die durch die Erziehung von Kindern entstehen.
KinderzuschlagEine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen, die neben dem Kindergeld gezahlt wird.

Schwangere Frauen in Notlagen können außerdem Hilfen bei der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen. Ein Antrag darauf muss während der Schwangerschaft bei einer Beratungsstelle für Schwangere gestellt werden. (csr)