Braunschweig. In dem Baugebiet in Stöckheim sollen 265 Wohneinheiten entstehen. Eigentlich hatte der Rat dafür grünes Licht gegeben. Doch Anwohner haben geklagt.

Die einen freut’s, die anderen ärgert’s: Das lange Warten auf das Baugebiet Trakehnenstraße / Breites Bleek in Stöckheim im Süden Braunschweigs geht noch etwas weiter. Rund 250 Wohneinheiten sollen dort entstehen, weitere 15 nebenan am Breiten Bleek. Mehr als die Hälfte davon ist bislang in Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern vorgesehen, die anderen in kleineren Mehrfamilienhäusern. Investor ist die MT Massivhausgruppe, die aktuell in den beiden großen Baugebieten „Heinrich der Löwe“ in Rautheim und „Dibbesdorfer Straße“ in Querum tätig ist.

Auf eine Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrates Braunschweig-Süd erläuterte die Stadtverwaltung kürzlich den aktuellen Stand zum Baugebiet an der Trakehnenstraße.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg stoppte das Baugebiet

Ein Blick zurück: Jahrelang war über das Vorhaben diskutiert und gestritten worden, bevor der Rat im Jahr 2019 den Bebauungsplan beschlossen hatte. Doch seitdem stockt das Ganze, denn Anwohner des künftigen Baugebiets klagen gegen den Bebauungsplan. Sie kritisieren insbesondere die geplante Anbindung, die nicht nur über die Senefelder Straße (am Kaufland vorbei) erfolgen soll, sondern auch durch das bestehende Wohngebiet an der Rominten- und Rossittenstraße im Ostpreußenviertel.

Die Kritiker hatten einen Normenkontroll-Eilantrag gestellt. Bei Normenkontrollverfahren geht es darum, die Rechtmäßigkeit von Rechtsnormen zu prüfen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gab dem Eilantrag statt und setzte den Bebauungsplan vorerst außer Vollzug. Das Gericht ging allerdings nicht auf die Frage der verkehrlichen Erschließung ein, sondern sprach von Abwägungsfehlern und Mängeln im städtebaulichen Vertrag mit dem Investor.

Der Bebauungsplan für das Baugebiet Trakehnenstraße wird überarbeitet

Daraufhin hatte die Stadtverwaltung die kritisierten Mängel behoben – und der Rat setzte den Bebauungsplan Ende 2020 rückwirkend wieder in Kraft. Doch damit war noch nicht alles erledigt.

Die Kläger hielten ihren Antrag auf ein Normenkontrollverfahren aufrecht. Sie führten weitere Aspekte an, die aus ihrer Sicht Mängel im Bebauungsplanverfahren darstellten. Dabei ging es aber wie schon zuvor nicht um die verkehrliche Erschließung, sondern eher um Randaspekte und Formfehler. Erneut wurde die Stadtverwaltung tätig: Der Bebauungsplan muss überarbeitet, neu ausgelegt und beschlossen werden.

Nach der Sommerpause soll die Politik die Auslegung beschließen

Und das ist der aktuelle Stand: Laut der Stadtverwaltung wurde ein aktualisiertes Verkehrsgutachten erstellt. Nun werde auf dieser Basis das Schallgutachten neu gefasst sowie die Begründung mit Umweltbericht überarbeitet. „Die so aktualisierten Planunterlagen sollen nach der Sommerpause den Gremien mit der Empfehlung vorgelegt werden, die öffentliche Auslegung zu beschließen.“ Auch der Stadtbezirksrat werde erneut angehört. Anschließend kann die öffentliche Auslegung stattfinden.

Dann haben Bürger einen Monat lang Gelegenheit, den Entwurf des Bebauungsplans einzusehen und Einwendungen erheben. Die Verwaltung muss diese prüfen und abwägen. Danach steht eine erneute Beschlussfassung durch den Rat der Stadt bevor.

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