Herzberg. Bei der Razzia gegen ein mutmaßliches IS-Finanzierungsnetzwerk ist Mittwochmorgen auch eine Wohnung in Herzberg am Harz durchsucht worden.

Bei der Razzia gegen ein mutmaßliches IS-Finanzierungsnetzwerk sind auch Wohnungen von Beschuldigten in Niedersachsen und Bremen durchsucht worden - unter anderem auch eine in Herzberg. In Niedersachsen gebe es sechs Beschuldigte, von dreien seien die Wohnungen durchsucht worden, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Celle am Mittwoch. Die weiteren Wohnungen liegen in Sarstedt (Landkreis Hildesheim) und Winsen/Luhe (Landkreises Harburg). Es seien Datenträger sichergestellt worden, die jetzt ausgewertet werden. Festnahmen gab es in Niedersachsen keine.

Sieben mutmaßliche IS-Unterstützer verhaftet

Es bestehe der Verdacht, dass die Betroffenen Spendenzahlungen an den IS getätigt hätten. Der Betrag sei „knapp unter vierstellig“ und damit im „unteren Bereich“, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Angaben zu den Beschuldigten könnten nicht gemacht werden. Auf Nachfrage unserer Zeitung erklärte Michael Ramöller, stellvertretender Pressesprecher des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof: „Es sind sieben Personen festgenommen worden. Diese haben aber nicht nur Geld für den IS gesammelt, sondern auch Richtung Syrien geschickt. Auch Kleinspenden fallen unter den Tatbestand.“

Oberstaatsanwalt Bernd Kolkmeier von der Generalstaatsanwaltschaft Celle sagte auf Nachfrage: „Die Wohnung in Herzberg war eines von drei Objekten, die durchsucht worden sind. Dabei wurden Datenträger sichergestellt. Es besteht ein Anfangsverdacht der Unterstützern der ausländischen terroristischen Vereinigung ,Islamischer Staat‘ (IS), den wir jetzt aufklären müssen. Es muss geklärt werden, welchem Zweck die Zahlungen dienen sollten. Die beschlagnahmten Datenträger werden jetzt ausgewertet.“ Die Polizei habe die Durchsuchung friedlich umgesetzt. Es sei nichts „Spektakuläres“ gewesen. Weitere Angaben zur Person wollte Kolkmeier nicht machen. Da gewisse Wertgrenzen nicht überschritten wurden, habe die Generalbundesanwaltschaft die jetzt etwa in Herzberg erfolgte Maßnahme an die Generalstaatsanwaltschaft Celle abgegeben.

Die Festgenommenen seien laut Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vier Frauen und drei Männer - überwiegend deutscher, aber auch kosovarischer, marokkanischer und türkischer Staatsangehörigkeit. Das Geld soll laut Bundesanwaltschaft insbesondere der Verbesserung der Versorgungslage von IS-Anhängern, die in den syrischen Lagern Al-Hol und Roj festgehalten werden, gedient haben sowie der Flucht oder Schleusung aus den Lagern. Teilweise wurde den Inhaftierten mit den Geldern die Flucht oder Schleusung aus den Lagern ermöglicht. Insgesamt wurden in der beschriebenen Weise mindestens 65.000 EUR an den IS in Syrien transferiert. „Durch ihr Sammeln von Spenden und deren Weiterleitung an den IS nahmen sie eine zentrale Rolle innerhalb des Finanzierungsnetzwerkes ein.“

Durchsuchungen von 19 Objekten in zehn Bundesländern und den Niederlanden

Unter den sieben Verhafteten ist auch eine Frau aus Bremen. Zudem gab es Durchsuchungen in zehn Bundesländern, teilte die Karlsruher Behörde mit. Insgesamt seien im Auftrag der Bundesanwaltschaft Durchsuchungsmaßnahmen in 19 Objekten in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie in einem Objekt in den Niederlanden erfolgt. Die Staatsanwaltschaft in Bremen machte mit Verweis auf die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft zu der Festnahme in der Hansestadt keine Angaben. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg sagte, laufen in Bremen insgesamt sieben Verfahren.

Bei einem Verdächtigten Untersuchungshaft angeordnet

In einem ersten Fall ordnete der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof bereits Untersuchungshaft an. Drei weitere Vorführungen waren noch für den Mittwoch geplant, wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft sagte. Drei weitere sollten am Donnerstag folgen.

Im Einsatz waren mehr als 1.000 Polizeikräfte des Bundeskriminalamts, der Landeskriminalämter der betroffenen Länder sowie örtlicher Polizeidienststellen der Länder.