Osterode. Verkehrswachtvorsitzender und Fahrlehrer Michael Ernst informiert über Rechte und Pflichten bei Verkehrskontrollen durch die Polizei.

„Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte!“ Obwohl jeder Autofahrer früher oder später Ziel einer Verkehrskontrolle wird, sind viele Menschen unzureichend über die eigenen Rechte und Pflichten informiert. Zur Überwachung der in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen darf die Polizei grundsätzlich jederzeit einzelne Verkehrsteilnehmer anhalten und kontrollieren.

„Dabei sind der Staatsgewalt bei der Überprüfung von Fahrzeug und Insassen klare Grenzen gesetzt“, weiß Michael Ernst von der Fahrschule Michael Ernst und Vorsitzender der Verkehrswacht Bad Grund/Osterode. Er vermittelt jeden Tag Verkehrskonformität, sowohl auf der Straße als auch im Seminarraum. Dabei stehen auch Verhalten und Abläufe in einer Verkehrskontrolle auf dem Lehrplan: „Ich rate meinen Schützlingen zunächst, stets die Ruhe zu bewahren und den Beamten höflich, respektvoll und kooperativ zu begegnen. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, hat schließlich nichts zu befürchten und gestaltet den Vorgang somit für alle Beteiligten so angenehm wie möglich!“

Befugnisse klar definiert

Die polizeilichen Befugnisse sind klar definiert: Neben der aus Führerschein und Zulassungsbescheinigung bestehenden Dokumentation, können auch Vorhandensein und Zustand von Warndreieck, Warnweste und ordnungsgemäß bestücktem Erste-Hilfe-Koffer Gegenstand einer Verkehrskontrolle sein. Weiterhin müssen bei Bedarf auch HU-Plakette, Reifen, Licht- und Bremsanlagen sowie die Beladung des Fahrzeugs einer Prüfung Stand halten.

„Entsprechenden Anweisungen müssen Sie uneingeschränkt Folge leisten, ansonsten drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg“, erklärt Michael Ernst.

Nicht drängeln lassen

„Im Bezug auf alle darüber hinausgehenden Maßnahmen haben Sie gegenüber der Polizei hingegen keine Mitwirkungs-, sondern lediglich eine Duldungspflicht.“ Sofern kein begründeter Verdacht oder richterlicher Beschluss vorliegt, sind Autofahrer demnach nicht verpflichtet, einer Untersuchung der eigenen Person, des Handys oder mitgeführter Taschen und Koffer zuzustimmen. Auch ein Atemalkohol-Test und die Entnahme einer Blut- oder Urinprobe kann verweigert werden. Im Eifer des Gefechts belasten sich Beschuldigte durch unüberlegte oder zu freizügige Auskünfte oft selbst. „Wenn die Polizei Sie im Gespräch drängt, genauere Angaben zu einem Sachverhalt zu machen, können Sie die Aussage grundsätzlich verweigern“, rät Michael Ernst. „Sofern Sie aber ein reines Gewissen haben, sollten Sie mitunter auch einer nicht verpflichtenden Maßnahme zustimmen, um den Prozess nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Zudem sind die Ordnungshüter wesentlich eher bereit, im Zweifel einmal ein Auge zuzudrücken, wenn Sie ihnen mit Anstand und Respekt gegenübertreten!“

Weitere Hinweise zum Thema gibt Michael Ernst gern persönlich unter der Durchwahl 05522/4767 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Michael Ernst, Schwimmbadstraße3 in Osterode.