Osterode. Am 26. Mai wird in Deutschland gewählt. Europaweit starten die Wahlen zumeist am Donnerstag. Gewählt wird in 27 EU-Mitgliedstaaten und Großbritannien.

Viel zu tun hat das Wahlvolk nicht in der Wahlkabine, entgegen der Bundes- oder Landtagswahlen macht es bei der alle fünf Jahre stattfindenden Europawahl lediglich ein Kreuz auf einem langen Stimmzettel mit 40 Parteien und Vereinigungen.

Am Sonntag, 26. Mai, wird in Deutschland gewählt, europaweit starten die Wahlen, sieht man von der Briefwahl ab, am Donnerstag. Gewählt wird in 27 EU-Mitgliedstaaten und in Großbritannien. Trotz geplantem Brexit sind die Briten dabei und sollen über das EU-Parlament mitentscheiden.

Wahlberechtigt ist jeder EU-Bürger, der mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnt. Allein in Österreich können bereits 16-Jährige teilnehmen. Wahlberechtigt sind europaweit etwa 400 Millionen Menschen.

Insgesamt vertreten die Abgeordneten des EU-Parlaments in Straßburg derzeit mehr als 500 Millionen Menschen. Das Parlament erlässt zusammen mit EU-Kommission und Ministerrat Gesetze, die für die gesamte EU gelten und bestimmt über den EU-Haushalt mit.

Die Parteien haben vor der Wahl auf ihren Listen festgelegt, welche Politiker sie ins Rennen um ein Mandat schicken, die Nominierung erfolgte auf den jeweiligen Parteitagen. Die Bundesrepublik Deutschland als bevölkerungsreichster Mitgliedsstaat entsendet mit 96 Abgeordneten die meisten Parlamentarier ins Europaparlament, gewählt werden insgesamt 705 Abgeordnete. Die 96 Sitze werden auf die Parteien entsprechend dem Verhältnis ihrer insgesamt erreichten Stimmenzahlen verteilt. Die so für eine Bundes- oder Landesliste ermittelten Sitze werden entsprechend ihrer Reihenfolge an die Bewerber auf der Liste vergeben. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 2011 die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde und dann am 26. März 2014 die Drei-Prozent-Hürde im Europawahlrecht für verfassungswidrig erklärt hat, gibt es in Deutschland keine Sperrklausel.

Der Europawahl 2019 wird oft als Schicksalswahl bezeichnet. Hintergrund ist der wachsende Rechtspopulismus, demokratische Parteien befürchten, dass deren Anteil stark zunehmen könnte. „Demokratie, Rechtsstaat, Frieden und Wohlstand sind für uns selbstverständlich. Das hat viel mit der Europäischen Einigung und den Institutionen der Europäischen Union zu tun. Deshalb rufe ich die Wahlberechtigten im Landkreis Göttingen auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen“, erklärt Landrat Bernhard Reuter.

Legitimität und Akzeptanz der Europäischen Union würden durch eine hohe Wahlbeteiligung gestärkt, führt er weiter aus. Zukunft und Richtung der Europäischen Einigung würden maßgeblich von der Wahl beeinflusst. Deshalb sei die Teilnahme an der Europawahl von großer Bedeutung. „Das Grundgesetz verpflichtet uns, am europäischen Integrationsprozess mitzuwirken. Der Landkreis hat sich auf Beschluss des Kreistags dem Bündnis ,Niedersachsen für Europa‘ angeschlossen. Deshalb appelliere ich an die Wählerinnen und Wähler im Landkreis Göttingen: Gehen Sie zur Wahl.“

So schnitten die Parteien im Jahr 2014 ab: CDU/CSU 35,5 Prozent, SPD: 27,2 Prozent, Grüne: 10,7 Prozent, Linke: 7,5 Prozent, AfD: 7,0 Prozent, FDP: 3,3 Prozent.

Die Wahllokale öffnen am Sonntag um 8 Uhr morgens und schließen um 18 Uhr.