Leserbrief zum Leserbrief „Verschandelung der Landschaft und des Stadtbildes“ zum Artikel „Investor will Windpark auf Ührder Berg“

Lieber Herr Wegener, zu Ihrer Frage „Wo bleiben eigentlich hier (und nicht nur hier) die Umweltverbände? Sind das nur Vorfeldorganisationen politischer Parteien oder geht es denen tatsächlich um Natur und Landschaft?“. Ja, es geht dem BUND-Regionalverband Westharz als dessen aktives Mitglied ich hier schreibe, tatsächlich um Natur und Landschaft. Wir engagieren uns ehrenamtlich und wie ich betonen möchte, nebenberuflich unter anderem in Verfahren mit sogenannter TöB-Beteiligung. TöB bedeutet „anerkannte Teilnehmer öffentlicher Belange“, wozu die Verbände zählen. Das heißt auch, dass die Verbände erst in einem offiziellen Verfahren, was im Fall des geplanten Windparks am Ührder Berg ein Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz werden wird, beteiligt werden und eine Stellungnahme abgeben können.

Grundsätzlich sind für solche Windparks umfassende Gutachten, insbesondere für den Artenschutz und die artenschutzrechtlichen Belange nach § 44 Abs. 1-3 Bundesnaturschutzgesetz erforderlich, deren Untersuchungen mindestens ein Jahr vorab laufen und deren Untersuchungsumfang mit der zuständigen Behörde (untere Naturschutzbehörde) abgestimmt wird. Wenn diese Erfassungen unter anderem von Fledermäusen, Vögel (wie beispielsweise Rot- und Schwarzmilan oder Uhu), Biotopkartierungen abgeschlossen sind, fließen die Ergebnisse in die Antragsunterlagen ein, mit denen dann das Genehmigungsverfahren eröffnet werden kann.