Bad Grund. Die CDU-Fraktion sieht als größtes Argument gegen das Vorranggebiet bei Bad Grund die Ausweisung im Landschaftsschutzgebiet Harz.

Im Zusammenhang mit der Diskussion um den Bau von Windrädern zwischen Gittelde und Bad Grund hat sich Fraktionsvorsitzender Klaus Bock im Namen der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Bad Grund zu Wort gemeldet.

In einer Pressemitteilung heißt es: Die SPD-Fraktion im Gemeinderat Bad Grund hat sich in einer Stellungnahme gegen die Ausweisung einer Fläche zwischen Bad Grund und Gittelde als Vorranggebiet Windenergie ausgesprochen. Gemeinsam mit Gemeindebürgermeister Harald Dietzmann (parteilos) wurde in einem Bericht und mittels einer Fotomontage die Begründung abgegeben.

Auch die CDU-Fraktion spricht sich gegen diesen Standort als Vorranggebiet Windenergie aus. Auf jeden Fall ist es Aufgabe aller Ratsmitglieder, an der Stellungnahme der Gemeinde aktiv mitzuwirken. Die Deutsche Energiepolitik unterliegt dem Zwang, schnell Windkrafträder bauen zu müssen, um das Pariser Klimaziel zu erreichen. Der Landkreis Göttingen ist gefordert, in der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen.

Beeinträchtigung von Natur- und Artenschutz

Wie von der SPD-Fraktion richtig beschrieben, wird die ausgewiesene Fläche im Entwurf des RROP nur bedingt als Vorranggebiet für die Windenergie angesehen. Die CDU-Fraktion sieht darin eine „Notlösung“, die greift, wenn andere Vorranggebiete ausgeschöpft sind oder der Widerstand in der Bevölkerung dort zu groß wird.

Das größte Argument gegen dieses Vorranggebiet, neben den Konflikten, die sich in Bezug auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ergeben, ist die Ausweisung im Landschaftsschutzgebiet Harz.

Photovoltaikanlagen und kleine Windkrafträder als Alternative

Von der EU wurde gegen Deutschland ein Verfahren wegen des unzureichenden Natur- und Artenschutzes eingereicht. Zusammen mit allen Gegenargumenten sollte die Stellungnahme der Gemeinde erreichen, dass diese Fläche aus dem RROP herausgenommen wird.

Natur- und Artenschutz steht hier gegen eine nur bedingt geeignete Fläche für Windenergie.

Auch, wenn die Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ersatzzahlungen kompensiert werden könnten, wie es im Entwurf des RROP heißt, wird nicht genannt, welche Maßnahmen oder an wen und wofür Ersatzzahlungen erfolgen sollen. Es gibt noch viele andere Möglichkeiten, das Pariser Klimaziel zu erreichen.

Zum Beispiel Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Grenzertragsböden und auf Dächern von öffentlichen und privaten Gebäuden. Baugenehmigungen mit Auflage zur Erzeugung und Speicherung von „Sonnenstrom“. Sogar kleine Windkrafträder sind möglich. Sie können auf geeigneten Dächern installiert werden.

Eine weitere Alternative ist die vermehrte Erzeugung von Strom aus Wasserkraft, so wie es die Harzwasserwerke vorhaben.