Gittelde. Für das marode Tor und das gesamte Ensemble besteht Denkmalschutz. Zuständig ist die Kirchengemeinde.
Abriss des Torbogens ohne Weiteres nicht möglich
Von Herma Niemann
Gittelde. Für das marode Tor und das gesamte Ensemble besteht Denkmalschutz. Zuständig ist die Kirchengemeinde.
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