Göttingen. Der Ordnungsdienst der Stadt Göttingen unterstützt seit dieser Woche im gesamten Kreisgebiet die Überwachung der Einhaltung der Corona-Regeln.

Beschränkungen des öffentlichen Lebens in der Corona-Pandemie dienen dem Schutz vor einer Infektion mit dem gefährlichen Virus. Damit sie auch eingehalten werden, unterstützt seit dieser Woche der Ordnungsdienst der Stadt Göttingen die Überwachung im gesamten Kreisgebiet. Er wird dabei durch zehn Beschäftigte der Kreisverwaltung verstärkt. So ist eine flächendeckende und engmaschige Kontrolle möglich.

„Es geht um Prävention, nicht um Strafe“, sagt Kreisrätin Marlies Dornieden. „Regeln sind dann wirkungsvoll, wenn sich alle daran halten. Das ist das Ziel der Zusammenarbeit des Ordnungsdienstes der Stadt Göttingen mit den Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet“, führt die Leiterin des Landkreis-Krisenstabes aus. Die Überwachung des allgemeinen Ordnungsrechtes wird weiter durch die Ordnungsbehörden der Gemeinden wahrgenommen.

Extra geschulte Teams im Einsatz

Göttingens Erster Stadtrat und Ordnungsdezernent Christian Schmetz erläutert: „Der Stadtordnungsdienst kontrolliert ausschließlich, ob die Corona-Regeln des Landes beziehungsweise die Regeln des Gesundheitsamts für Stadt und Landkreis Göttingen eingehalten werden.“ Die Teams seien eigens für diesen Einsatz geschult.

„Im Sinne eines effektiven Infektionsschutzes ist diese Zusammenarbeit sehr zu begrüßen“, begründet Erster Stadtrat Schmetz die Kooperation. Kreisrätin Dornieden: „Der bisherige Verlauf der Corona-Pandemie im Landkreis hat zwei Dinge deutlich gemacht: Das Virus ist gefährlich; und wir haben die Mittel, es einzudämmen und zu bekämpfen. Dazu gehört zuerst und vor allem die Prävention. Sich selbst und andere zu schützen bleibt deshalb unsere dringlichste Aufgabe. Das heißt für alle: verantwortlich handeln, Rücksicht nehmen und Regeln einhalten. Die Kontrollen des Stadtordnungsdienstes unterstützen das. Sie sorgen für Sicherheit und Akzeptanz beim Umgang mit den rechtlichen Vorgaben.“