Auch nach 2024 sollen neue Gasheizungen erlaubt sein. Doch die Kosten für den Betrieb könnten exorbitant steigen. Das ist der Grund.

  • Das Heizungsgesetz ist verabschiedet und lässt auch in Zukunft den Einbau neuer Gasheizungen zu
  • Doch auch wenn das aktuell nach einer guten Alternative aussieht, warnen Experten vor hohen Kosten
  • Durch den steigenden CO2-Preis rechnet sich eine konventionelle Gasheizung in der Zukunft kaum noch

Berlin. Bereits vor der Sommerpause hatte sich die Bundesregierung auf ein Heizungsgesetz verständigt – inzwischen hat es auch der Bundestag verabschiedet. Neben einem Fokus auf Wärmepumpen erlaubt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auch in Zukunft den Einbau neuer Gasheizungen.

Die Voraussetzung: Die Gasheizung muss auf Wasserstoff umrüstbar sein (H2-ready) oder zu mindestens 65 Prozent über Biomasse wie Holz oder Biogas betrieben werden können. Auch hybride Lösungen – etwa eine Gasheizung in Kombination mit einer Wärmepumpe oder Photovoltaik – sind möglich. Doch Energieexperten wie Benjamin Weismann vom Energieberaterverband GIH raten mehrheitlich von der Investition in eine neue Gas- oder Ölheizung ab – Stichwort CO2-Preis.

Weismann gegenüber unserer Redaktion: "Steigt der CO2-Preis – wie von vielen Experten erwartet – auf über 100 Euro pro Tonne CO2 in den nächsten Jahren, kann man über die Laufzeit einer neuen fossilen Heizung von 20 bis 25 Jahren dafür zusammengerechnet eine hohe fünfstellige Summe bezahlen." Wo technisch möglich empfiehlt der Energieberater daher die Wärmepumpe – monovalent oder in einer Hybridlösung mit Gas oder Öl. In Altbauten rät der Experte ab 2024 zu Lösungen mit einer Perspektive – das kann etwa eine Pelletheizung sein.

Entwicklung CO2-Preis von 2021 bis 2025

JahrCO2-Preis je Tonne
202125 Euro
202230 Euro
202335 Euro
202445 Euro
202555 Euro

CO2-Preis macht Nutzung von Gasheizungen teuer – wie das System funktioniert

Das System CO2-Preis funktioniert – einfach erklärt – folgendermaßen: Unternehmen, die fossile Rohstoffe nutzen, müssen für jede durch die Verbrennung verursachte Tonne CO2 Emissionszertifikate erwerben. Laut der Deutschen Emissionshandelsstelle liegt der Festpreis je Zertifikat 2023 bei 30 Euro. In den kommenden Jahren steigt der Preis auf bis zu 55 bis 65 Euro je Zertifikat im Jahr 2026 an. Die Mehrkosten werden von den Unternehmen an die Verbraucher weitergegeben – etwa über die Gas- und Heizölpreise oder die Spritpreise.

Die Nutzung einer Gasheizung über Biogas könnte in Zukunft eine Alternative zu Wärmepumpe und Co. sein. Denn anders als Wasserstoff sei Biomethan ein Austauschgas, fasst es Manuel Maciejczyk, Geschäftsführer beim Fachverband Biogas, gegenüber unserer Redaktion zusammen. "Biogas kann ohne Bedenken in das Gasnetz eingespeist werden. Das Netz und die Gasheizungen der Verbraucher müssen dafür nicht umgerüstet werden." Doch es gibt einen Haken: die Kapazitäten.

Gasheizung über Biogas weiter nutzen: Verbraucher stehen aktuell noch vor einer Hürde

Nach Informationen des Statistischen Bundesamts (Destatis) hat der Anteil der Gasheizung in Deutschland 2021 bei 34,3 Prozent gelegen. Rund die Hälfte der deutschen Haushalte heizt schätzungsweise noch mit Gas. Maciejczyk: "Bis 2030 können wir sieben Millionen Haushalte mit Biogas erreichen." Somit wäre die Biogas-Option bloß für einen Bruchteil der Haushalte eine Option. Hinzu kommt: Auf den Ausbau von Biogasanlagen oder die Versorgung mit Biogas hat der einzelne Verbraucher keinen Einfluss.

Für die Einhaltung der Heizungsauflagen ist aber jeder Eigentümer selbst verantwortlich. Die Einhaltung der Heizungsauflagen wird kontrolliert – auch das Verhängen von Bußgeldern ist bei Verstößen gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) möglich. Das Setzen auf zukunftsträchtige Heizsysteme wie Biogas oder Wasserstoff ist somit riskant. Zudem sollten Eigentümer mit einer Gas- oder Ölheizung die Austauschpflicht im Blick haben – die aktuell schon geltende Auflage soll auch ab 2024 weiter Bestand haben.

Fazit zum CO2-Preis: Finger weg von klassischen Brennstoffen – hohe Kosten drohen

Vom CO2-Preis über mangelnde Kapazitäten von Biomasse und Wasserstoff bis zur Austauschpflicht – vieles spricht gegen eine neue Gasheizung ohne klimafreundlichen Anteil. Zumal die Politik für klimafreundliche Heizungen ab 2024 eine kräftige staatliche Förderung verspricht – konkrete Details sind schon bekannt. Alternativ sollt eine Gas- oder Ölheizung in einem klimafreundlichen System gekoppelt werden. Auf diese Weise wird Brennstoff eingespart und der Verbrauch und damit der CO2-Preisanteil sinkt.

FAQ zum neuen Heizungsgesetz

1. Was sind die grundlegenden Änderungen?

Neue Heizungen sollen künftig zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – hier ändert sich nichts. Allerdings wurde am Zeitplan deutlich entschärft und neben der Wärmepumpe sind andere Heizungstechniken gleichberechtigt – etwa Biomasse-Heizungen. Neu im Gesetz ist auch die kommunale Wärmeplanung – mehr dazu in Punkt fünf.

2. Ab wann soll das Heizungsgesetz gelten?

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Es wird jedoch eine Übergangsphase geben – in dieser soll eine kommunale Wärmeplanung erstellt werden. Erst im Anschluss sollen die Vorgaben im neuen Heizungsgesetz greifen.

3. Welche Systeme erfüllen die 65-Prozent-Vorgabe?

Neu ist: Heizungen – die mit Holz und Pellets betrieben werden – erfüllen die 65-Prozent-Vorgabe ausnahmslos. Auch Gasheizungen – die zu 65 Prozent mit Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden – sollen unter bestimmten Umständen weiter eingebaut werden können. Rein regenerative Alternativen wie die Wärmepumpe erfüllen die 65 Prozent ohnehin.

4. Ist eine Gasheizung nach 2024 noch zulässig?

Ab Januar 2024 sollen Gasheizungen eingebaut werden können – die Voraussetzung: Die neue Heizung muss auf Wasserstoff umrüstbar sein oder über Biogas betrieben werden. Diese Regelung greift auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.

5. Wie wirkt sich die kommunale Wärmeplanung auf das Gesetz aus?

Die kommunale Wärmeplanung soll vorliegen, bevor Hauseigentümer aufgrund des Gesetzes zum Heizungsaustausch verpflichtet werden. Das bedeutet, dass in Gebieten – in denen keine kommunale Wärmeplanung vorliegt – die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) noch nicht gelten.

6. Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist letztlich ein strategischer Prozess. Gemeinden und Städte sollen ihre Wärmeversorgung planen und steuern – um ihre Energieeffizienz zu verbessern, den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen und CO2-Emissionen zu reduzieren. Dieser Prozess beinhaltet die Erstellung eines Wärmeatlasses, die Analyse der bestehenden Infrastruktur und die Bewertung von Möglichkeiten zur Steigerung der Effizienz und Nutzung erneuerbarer Energien.

Die Wärmeplanung berücksichtigt sowohl technische als auch wirtschaftliche Aspekte und beinhaltet die Beteiligung der Öffentlichkeit, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Bedenken der Gemeindemitglieder berücksichtigt werden. Insgesamt dient die kommunale Wärmeplanung dazu, die komplette Wärmeversorgung nachhaltiger, effizienter und kosteneffektiver zu gestalten und die Ziele des Klimaschutzes zu unterstützen.

7. Wie wird die Umrüstung auf erneuerbare Heizungen bei Bestandsgebäuden geregelt?

Bestandsgebäude werden zur Umrüstung auf erneuerbare Heizungen verpflichtet, sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Dies könnte in einigen Regionen erst ab 2028 der Fall sein.

8. Was ist das geplante "Heiz-Kataster" im neuen Gesetz?

Das geplante Heiz-Kataster verpflichtet Kommunen, den Energieverbrauch der Gebäude in einer Region genau zu erfassen. Dies soll mehr Planungssicherheit bei der Wärmewende bieten.

9. Wie wirkt sich das neue Heizungsgesetz auf die Austauschpflicht aus?

Das neue Heizungsgesetz hat keinen erheblichen Einfluss auf die Austauschpflicht von bestehenden Heizungssystemen – die bisherigen Vorgaben für den Heizungstausch haben weiter Bestand. Aufgrund der Neuerungen im Heizungsgesetz haben Betroffene aber mehr Alternativen zur klassischen Gas- oder Ölheizung. Neben Wärmepumpe und Co. sollen zusätzlich unter bestimmten Bedingungen weiterhin Gasheizungen zulässig sein, die mit Biomasse oder H2-Wasserstoff betrieben werden.

Dennoch hängt die spezifische Auswirkung des neuen Gesetzes auf die Austauschpflicht von der jeweiligen kommunalen Wärmeplanung ab – bis diese vorliegt, sind die Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für den Austausch von Heizungen nicht anwendbar. Daher kann es sein, dass in einigen Regionen die konkreten Auswirkungen des neuen Heizungsgesetzes auf die Austauschpflicht erst in einigen Jahren vollständig spürbar sein werden.

10. Welche neuen Förderungen soll es für den Wechsel zu erneuerbaren Heizungen geben?

Die bestehenden Förderungen für neue Heizungen (2023) sollen weiter optimiert werden, um unterschiedliche soziale Härten zu adressieren und breitere Teile der Gesellschaft zu erreichen. Im Förderkonzept ab 2024 sind daher Klimaboni vorgesehen, die auf verschiedene Verbrauchergruppen abzielen.