Berlin. Die Wärmewende macht den Schornsteinfeger zum Ansprechpartner für die Heiztechnik. Welche Aufgaben auf Sie zukommen, erfahren Sie hier.

  • Die Bundesregierung hat ein überarbeitetes Heizungsgesetz im Visier:
  • Ziel ist es, Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer zum Wechsel auf umweltschonendere Heizsysteme zu bewegen
  • Die vorgeschlagenen Änderungen, sofern sie verabschiedet werden, hätten auch Konsequenzen für die Zuständigkeiten von Schornsteinfegern
  • Schließlich müssen die neuen Anforderungen auch überprüft werden

Ab 2024 müssen viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ihre Heizungen austauschen, wenn diese das gesetzlich vorgeschriebene Alter von 30 Jahren erreicht haben. Das schreibt das Heizungsgesetz vor, das die Bundesregierung 2020 verabschiedet hat, um die Klimabilanz des Gebäudesektors in Deutschland zu verbessern.

Das Gesetz soll Anreize für deutsche Hauseigentümerinnen und -eigentümer schaffen, ihre Heizungsanlagen klimafreundlich zu modernisieren. Für viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bringt das Gesetz daher einige Veränderungen mit sich – insbesondere bei den Anforderungen an die Heizungsanlagen, was zu Verunsicherungen führen kann. Schornsteinfeger sind als Experten in diesem Bereich gefragte Ansprechpartner und müssen sich auf neue Aufgaben einstellen.

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Klimaschutz: Alte Heizungen müssen ausgetauscht werden

Grundsätzlich gilt beim neuen geplanten Heizungsverbot: Sobald eine Heizung länger als 30 Jahre in Betrieb ist, muss sie stillgelegt werden. Das schreibt der Gesetzgeber vor, denn gerade ältere Modelle sind oft wenig effizient und daher klimaschädlich. Wenn Hausbesitzer unsicher sind, wie alt die Heizung im eigenen Haus ist, können sie diese Information auf dem Typenschild des Heizkessels ablesen.

Alter der Heizung bestimmen: Schornsteinfeger kann helfen

Aber auch Schornsteinfeger und Heizungsinstallateure können bei der Bestimmung des Alters von Heizungsanlagen helfen. Im Rahmen ihrer routinemäßigen Überprüfung kontrollieren sie, ob die Heizung richtig installiert ist, ob die Rohre gut isoliert sind und ob der Heizkessel die Altersgrenze von 30 Jahren erreicht hat.