Auch in Zukunft sollen neue Gasheizungen im Biomasse- oder Wasserstoffbetrieb betrieben werden dürfen. Das sind die Vor- und Nachteile.

  • Klassische Gasheizungen stehen vor dem Aus – doch diese Hintertür lässt das Heinzungsgesetz offen
  • Voraussetzung ist: Die Heizung muss auf Wasserstoff umgerüstet werden können (H2-ready)
  • Wie hoch sind die Kosten? Ein Überblick

Berlin. Die Pläne der Ampel-Koalition liegen vorläufig auf Eis: Das Bundesverfassungsgericht hat das Heizungsgesetz gestoppt. Ursprünglich sollte die Novelle für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch vor der Sommerpause den Bundestag passsieren. Vom Tisch ist es jedenfalls nicht. Umso mehr lohnt sich ein Blick in die Pläne der Ampel. Hier im Artikel gehen wir auf die Möglichkeit der Gasheizung im Wasserstoff-Betrieb näher ein.

Gasheizung ab 2024: Diese Optionen bietet das Heizungsgesetz

Ab 2024 soll die Installation neuer Gasheizungen weiter erlaubt sein. Für diesen Punkt im Heizungsgesetz hatte sich allen voran die FDP stark gemacht. Es gibt aber eine Voraussetzung: Die Gasheizung muss auf Wasserstoff umrüstbar sein (H2-ready) oder zu mindestens 65 Prozent über Biomasse wie Holz oder Biogas betrieben werden. Doch was bedeutet H2-ready und kann eine schon bestehende Heizung auf die Nutzung von Wasserstoff umgerüstet werden? Im Folgenden gehen wir auf die wichtigsten Punkte ein.

Eine Gasbrennwertheizung kann H2-ready sein. Das bedeutet: Eine Heizung kann im Unterschied zur klassischen Gasheizung mit einem Erdgasgemisch betrieben werden. Je nach Heizungsmodell kann dieses Gasgemisch bis zu 30 Prozent aus Wasserstoff bestehen. Bestehende Gasheizungen können jedoch nicht einfach auf einen Betrieb mit einem Erdgasgemisch umgestellt werden. Eine Anlage muss also komplett ausgetauscht werden – Rohre sowie Heizkörper ausgenommen.

Typen von Gasheizungen: Die Vor- und Nachteile auf einen Blick

HeizungDefinitionVorteileNachteile
Standard-GasheizungNutzen Erdgas zur Erzeugung von Wärme. Sie bestehen aus einem Brenner und einem Wärmetauscher sowie einem Schornstein.Günstig in der Anschaffung und im Betrieb / hoher Wirkungsgrad / gute Verfügbarkeit von ErdgasAusstoß von CO2 / hohe CO2-Bepreisung / soll ab 2024 verboten werden / kann von der Austauschpflicht betroffen sein
Gas-BrennwertheizungBrennwertgeräte nutzen nicht nur die Wärme – die beim Verbrennen von Gas entsteht – sondern auch den dabei erzeugten Wasserdampf. Dies führt zu einer effizienteren Wärmeerzeugung.Sehr hoher Wirkungsgrad / geringerer Gasverbrauch im Vergleich zu Standard-Gasheizungen / Energieeinsparung / niedrigerer CO2-PreisHöherer Anschaffungspreis im Vergleich zu Standard-Gasheizungen – benötigt einen Abgasweg
GaskombithermeGaskombithermen erzeugen neben Raumwärme auch Warmwasser. Sie sind somit eine Kombination aus Heizung und Warmwasserbereiter.Platzsparend – es wird keine separate Warmwasserbereitung benötigt.Höherer Anschaffungspreis – benötigt einen Abgasweg
Gas-HybridheizungEine Gas-Hybridheizung kombiniert eine Gasheizung mit erneuerbaren Energien – etwa einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe.Nutzt erneuerbare Energien / sehr hoher Wirkungsgrad / kann CO2-Emissionen reduzieren / Förderung vom Staat für erneuerbaren AnteilHoher Anschaffungspreis / Planung und Installation können komplex sein / zwei Heizsysteme benötigen mehr Platz
H2-ready-GasheizungH2-ready Gasheizungen sind auf den Einsatz von Wasserstoff als Brennstoff vorbereitet. Bei Verfügbarkeit kann Erdgas durch Wasserstoff ersetzt oder gemischt werden.Kann erneuerbare Energie nutzen (grüner Wasserstoff) / kein CO2-Ausstoß bei Verbrennung von Wasserstoff / zukunftssichere InvestitionDerzeit begrenzte Verfügbarkeit und Infrastruktur für grünen Wasserstoff / hoher Anschaffungspreis / Zustand der Gasnetze

H2-Gasheizung nutzen: Günstiger als eine Wärmepumpe – doch es gibt einen Haken

Insofern kann die Umrüstung für Eigentümer mit einer bestehenden Gasheizung interessant sein. Die Gesamtkosten für eine Umrüstung einer Gasheizung sind im Vergleich zu einer Wärmepumpe deutlich niedriger. "t-online" nennt eine Preisspanne von 5000 bis 8000 Euro – je nach Modell und Größe. Von etwa 6000 bis 10.000 Euro berichtet dagegen das Portal "efahrer.com". Die Richtwerte können im individuellen Fall abweichen – etwa bei nötigen Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen.

HeizungKosten in EUR
Ölheizungab ca. 8.000
Gasheizungab ca. 7.000
Holz- oder Pelletheizungab ca. 10.000
Nah- und Fernwärmeab ca. 5.000
Wasserstoffheizungab ca. 30.000
Solarthermieab ca. 10.000
Luft-Wasser-Wärmepumpe8000 bis 16.000
Erdwärmepumpe12.000 bis 15.000 (ohne Erschließung)
Grundwasser-Wärmepumpe9000 bis 12.000 (ohne Erschließung)

Zu beachten ist: Die Kosten in dieser Tabelle sind durchschnittliche Werte und können im individuellen Fall abweichen. Nicht beachtet werden zudem die Kosten für die Installation oder einen nötigen Umbau/Sanierung. Auch Förderungen werden nicht berücksichtigt.

In beiden genannten Preisspannen sind eine staatliche Förderung für eine neue Heizung 2023 sowie eine Steuererleichterung von in der Summe bis zu 20 Prozent berücksichtigt. Doch wie sinnvoll ist die Umrüstung einer Gasheizung für Verbraucher derzeit überhaupt? Fest steht: Die Kosten sind im Vergleich zu einer neuen Wärmepumpe deutlich niedriger – es gibt aber einen Knackpunkt. Selbst moderne Gasbrennwertheizung können derzeit zu maximal 30 Prozent über Biogase betrieben werden. An zu 100 Prozent Wasserstoff-tauglichen Modellen wird geforscht.

Gasheizung ab 2024: Heizung auf Wasserstoff umrüsten – diese Hürden drohen

Die Pläne der Ampel-Koalition für Gas- und Ölheizungen sehen ab 2024 für neue Brennstoffheizungen aber einen regenerativen Anteil von mindestens 65 Prozent vor. Das bedeutet: Neben der Gasheizung "H2-ready" müssten Eigentümer noch eine regenerative Heiztechnik einbauen – etwa eine Solarthermie- oder Solaranlage. Hinzu kommen die derzeit noch hohen Preise für grünen Wasserstoff. Berichten von "efahrer.com" zufolge kostet Wasserstoff auf Basis erneuerbarer Energien aktuell rund 16 Cent pro Kilowattstunde (kWh).

Videografik: Grüner Wasserstoff - Energiequelle der Zukunft

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    Nächstes Problem: Die Gasnetze in Deutschland sind nicht auf Erdgasgemische mit hohen Wasserstoffanteilen ausgelegt. Deshalb könnte das Aus für die Gasheizung auch viel früher kommen als von der Ampel-Koalition angedacht. Denn am Ende sollen die Hausbesitzer die Einhaltung der Klimaziele bei ihren eigenen Heizungen gewährleisten – so zumindest sehen es die aktuellen Pläne vor. Beschlossen ist jedoch noch nichts – im Heizungsgesetz kann sich immer noch etwas ändern.

    Gasheizung im H2-Betrieb eine Option? Diese Planung sollten Interessierte abwarten

    Neu ist etwa die verpflichtende kommunale Wärmeplanung bis 2028. Jede Kommune soll die Möglichkeit eines Wärmenetzes oder eines auf Wasserstoff umrüstbaren Gasnetzes prüfen. Auf diese Weise sollen Eigentümer vor unnötigen Investitionen geschützt werden. Bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen die Auflagen im geplanten Heizungsgesetz nicht gelten. Zudem ist für den Einbau neuer Gasheizungen ab 2024 eine Beratungspflicht geplant – Details dazu sind noch unklar.

    Jetzt noch neue Gas- oder Ölheizung kaufen? Was Energieexperten empfehlen

    Trotzdem raten Energieexperten von neuen Gas- oder Ölheizungen ab. Ramona Ballod – Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen – gibt zu bedenken: "Mit der Entscheidung für eine neue Heizung legen Sie sich für die nächsten 20 Jahre fest. Nehmen Sie sich für Ihre Entscheidung Zeit. Und wägen Sie die Vor- und Nachteile aller gängigen Heizsysteme ab." Schon aus Kostengründen könne der Umstieg auf erneuerbare Energien sinnvoll sein. Die Expertin nennt Wärmepumpen oder Pelletheizungen als Alternativen – ebenso Hybridsysteme.

    Bestehende Gas- und Ölheizung weiter nutzen: Die Austauschpflicht beachten

    Anders sieht es im Hinblick auf bestehende Gas- und Ölheizungen aus. Dabei ist der Konsens der Experten: Erst einmal nichts übers Knie brechen und die nächsten Schritte abwarten. Zumal bestehende Gas- und Ölheizungen erst einmal nicht vom Heizungsgesetz betroffen sind. Sie können auch nach 2024 weiter genutzt und repariert werden. Nicht warten sollten jedoch alle Eigentümer mit einer mehr als 30 Jahre alten Gas- oder Ölheizung – Stichwort Austauschpflicht.

    Auch im überarbeiteten Heizungsgesetz soll die Austauschpflicht weiter gelten – für Betroffene ergeben sich aber mehr Möglichkeiten. Denn Stand jetzt ist neben der Wärmepumpe auch die Nutzung von Gas- oder Pelletheizungen möglich. Die Verbraucher haben damit mehr Auswahl . Im Zweifelsfall sollten sich Eigentümer beraten lassen und einen Experten-Rat einholen. In manchen Fällen kann eine alte Gas- oder Ölheizung umgerüstet und auf diese Weise weiter genutzt werden. Die Entwicklung der Ampel-Pläne sollten Verbraucher aber weiter beobachten. Nur Schnellschüsse gilt es zu vermeiden.

    FAQ zum neuen Heizungsgesetz

    1. Was sind die grundlegenden Änderungen?

    Neue Heizungen sollen künftig zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – hier ändert sich nichts. Allerdings wurde am Zeitplan deutlich entschärft und neben der Wärmepumpe sind andere Heizungstechniken gleichberechtigt – etwa Biomasse-Heizungen. Neu im Gesetz ist auch die kommunale Wärmeplanung – mehr dazu in Punkt fünf.

    2. Ab wann soll das Heizungsgesetz gelten?

    Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Es wird jedoch eine Übergangsphase geben – in dieser soll eine kommunale Wärmeplanung erstellt werden. Erst im Anschluss sollen die Vorgaben im neuen Heizungsgesetz greifen.

    3. Welche Systeme erfüllen die 65-Prozent-Vorgabe?

    Neu ist: Heizungen – die mit Holz und Pellets betrieben werden – erfüllen die 65-Prozent-Vorgabe ausnahmslos. Auch Gasheizungen – die zu 65 Prozent mit Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden – sollen unter bestimmten Umständen weiter eingebaut werden können. Rein regenerative Alternativen wie die Wärmepumpe erfüllen die 65 Prozent ohnehin.

    4. Ist eine Gasheizung nach 2024 noch zulässig?

    Ab Januar 2024 sollen Gasheizungen eingebaut werden können – die Voraussetzung: Die neue Heizung muss auf Wasserstoff umrüstbar sein oder über Biogas betrieben werden. Diese Regelung greift auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.

    5. Wie wirkt sich die kommunale Wärmeplanung auf das Gesetz aus?

    Die kommunale Wärmeplanung soll vorliegen, bevor Hauseigentümer aufgrund des Gesetzes zum Heizungsaustausch verpflichtet werden. Das bedeutet, dass in Gebieten – in denen keine kommunale Wärmeplanung vorliegt – die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) noch nicht gelten.

    6. Was ist die kommunale Wärmeplanung?

    Die kommunale Wärmeplanung ist letztlich ein strategischer Prozess. Gemeinden und Städte sollen ihre Wärmeversorgung planen und steuern – um ihre Energieeffizienz zu verbessern, den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen und CO2-Emissionen zu reduzieren. Dieser Prozess beinhaltet die Erstellung eines Wärmeatlasses, die Analyse der bestehenden Infrastruktur und die Bewertung von Möglichkeiten zur Steigerung der Effizienz und Nutzung erneuerbarer Energien.

    Die Wärmeplanung berücksichtigt sowohl technische als auch wirtschaftliche Aspekte und beinhaltet die Beteiligung der Öffentlichkeit, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Bedenken der Gemeindemitglieder berücksichtigt werden. Insgesamt dient die kommunale Wärmeplanung dazu, die komplette Wärmeversorgung nachhaltiger, effizienter und kosteneffektiver zu gestalten und die Ziele des Klimaschutzes zu unterstützen.

    7. Wie wird die Umrüstung auf erneuerbare Heizungen bei Bestandsgebäuden geregelt?

    Bestandsgebäude werden zur Umrüstung auf erneuerbare Heizungen verpflichtet, sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Dies könnte in einigen Regionen erst ab 2028 der Fall sein.

    8. Was ist das geplante "Heiz-Kataster" im neuen Gesetz?

    Das geplante Heiz-Kataster verpflichtet Kommunen, den Energieverbrauch der Gebäude in einer Region genau zu erfassen. Dies soll mehr Planungssicherheit bei der Wärmewende bieten.

    9. Wie wirkt sich das neue Heizungsgesetz auf die Austauschpflicht aus?

    Das neue Heizungsgesetz hat keinen erheblichen Einfluss auf die Austauschpflicht von bestehenden Heizungssystemen – die bisherigen Vorgaben für den Heizungstausch haben weiter Bestand. Aufgrund der Neuerungen im Heizungsgesetz haben Betroffene aber mehr Alternativen zur klassischen Gas- oder Ölheizung. Neben Wärmepumpe und Co. sollen zusätzlich unter bestimmten Bedingungen weiterhin Gasheizungen zulässig sein, die mit Biomasse oder H2-Wasserstoff betrieben werden.

    Dennoch hängt die spezifische Auswirkung des neuen Gesetzes auf die Austauschpflicht von der jeweiligen kommunalen Wärmeplanung ab – bis diese vorliegt, sind die Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für den Austausch von Heizungen nicht anwendbar. Daher kann es sein, dass in einigen Regionen die konkreten Auswirkungen des neuen Heizungsgesetzes auf die Austauschpflicht erst in einigen Jahren vollständig spürbar sein werden.

    10. Welche neuen Förderungen soll es für den Wechsel zu erneuerbaren Heizungen geben?

    Die bestehenden Förderungen für neue Heizungen (2023) sollen weiter optimiert werden, um unterschiedliche soziale Härten zu adressieren und breitere Teile der Gesellschaft zu erreichen. Im Förderkonzept ab 2024 sind daher Klimaboni vorgesehen, die auf verschiedene Verbrauchergruppen abzielen.