Berlin. Der Zuschuss für Heizöl und Pellets soll bald ausbezahlt werden. Doch nicht jeder hat einen Anspruch – dieser Online-Rechner hilft.

  • Die Beantragung von Zuschüssen für Heizöl- und Pelletskunden gestaltet sich weiterhin schwierig, da die Vorgehensweise der Bundesländer uneinheitlich ist
  • Dennoch steht nun ein Online-Rechner zur Verfügung, mit dem Verbraucher ihren Anspruch ermitteln können
  • In diesem Artikel erklären wir, wie viel finanzielle Unterstützung betroffene Verbraucher vom Staat erhalten können

Derzeit wird viel über das Thema Heizen diskutiert – die Energiepreise sind dabei jedoch weniger relevant. Vielmehr geht es um die neuen Heizungspläne der Ampel-Koalition. Diese werden von Verbänden und politischer Opposition scharf kritisiert und verursachen auch innerhalb der Koalition viel Zwist. Im Kern geht es um das schrittweise Verbot von Gas- und Ölheizungen ab 2024. Nach und nach sollen fossile Heizungen von der Bildfläche verschwinden. Für schon bestehende Gas- und Ölheizungen greift eine Austauschpflicht nach 30 Jahren.

Zuschuss für Heizöl und Pellets: Geld nur nach Antrag – diese Referenzpreise gelten

Zur Wahrheit gehört aber auch: Bislang sind die Pläne der Bundesregierung bloß ein Kabinettsentwurf. Im Bundestag kann der Gesetzentwurf noch gekippt oder verändert werden. In der Energiekrise 2022 mussten viele Verbraucher horrende Energiepreise bezahlen. Betroffen waren neben den Gas- primär auch die Heizöl- und Pelletskunden. Seit März 2023 greift rückwirkend eine Gas- und Strompreisbremse in Deutschland. Die Heizöl- und Pelletkunden sollen über einen Zuschuss für 2022 vom Staat entlastet werden.

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Doch der Zuschuss für Heizöl und Pellets wird zum Albtraum für viele Verbraucher in Deutschland. Der Grund: Bislang zahlt außer Berlin kein Bundesland das Geld aus. Im März wurde der April als Monat für die Auszahlung der Zuschüsse genannt – konkrete Details fehlen derzeit aber noch immer. Hinzu kommt: Nicht jeder profitiert – einige Verbraucher werden gar keinen Pellet- oder Heizölzuschuss bekommen. Es gelten Auflagen und die Hilfe wird nur auf Antrag von den Ländern ausbezahlt. Fest stehen mittlerweile aber die Referenzpreise:

EnergieträgerReferenzpreis
Heizöl71 Cent pro Liter
Flüssiggas57 Cent pro Liter
Holzpellets24 Cent pro Kilogramm
Kohle/Koks36 Cent pro Kilogramm
Scheitholz85 Euro pro Raummeter
Holzbriketts28 Cent pro Kilogramm

Zuschuss für Pellets und Heizöl einfach berechnen – Wie Sie Ihren Anspruch prüfen

Damit kann zumindest die Anspruchsfrage geklärt werden. Bisher war bekannt: Der Preis für einen Energieträger muss sich 2022 im Vergleich zum Vorjahr mindestens verdoppelt haben. Bislang fehlten jedoch die Referenzpreise. Jetzt können Verbraucher ihren Anspruch prüfen – und eine mögliche Erstattung sogar berechnen. Ganz einfach geht das über den Online-Rechner der Verbraucherzentrale. Dieser in Kooperation mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg für das Netzwerk der Verbraucherzentr alen entstanden.

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Die Nutzung ist für interessierte Verbraucher einfach. Zunächst muss die Brennstoffart angegeben werden. Im Anschluss muss man die gekaufte Menge im Jahr 2022 sowie die Gesamtkosten eingeben. Am Ende wird noch die Anzahl der Haushalte abgefragt – nach bloß einem Klick wird der ungefähre Zuschuss vom Online-Tool errechnet. Hierzu ein Beispiel: 2022 hat ein Haushalt 3.500 Liter Heizöl für einen Literpreis von 1,80 Euro gekauft. Dabei sind Gesamtkosten von 6.300 Euro entstanden. Der Haushalt kann auf einen Zuschuss von 1.064 Euro hoffen.

Pellets- und Heizölzuschuss ist an Auflagen gekoppelt – Das müssen Sie beachten

Der Zuschuss für Heizöl und Co. ist an Auflagen gekoppelt. Maximal werden 2.000 Euro pro Haushalt ausbezahlt. Minimal muss ein Zuschuss von 100 Euro erreicht werden. Die Hilfe wird nur im Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember gewährt und muss zudem beantragt werden. Als Nachweis dient die Rechnung von 2022. Der bezahlte Preis pro Liter oder Kilogramm muss sich im Vergleich zur Bestellung 2021 mindestens verdoppelt haben. Diese genannten Auflagen für den Pellet- und Heizölzuschuss werden vom Online-Rechner berücksichtigt.

Auch Mieter können vom Zuschuss für Heizöl und Pellets profitieren – für sie führt der Weg über die Vermieter. Diese müssen als Eigentümer die staatliche Hilfe beantragen und sie an ihre Mieter weitergeben. "Wir gehen davon aus, dass Vermieter:innen verpflichtet sind, den Antrag zu stellen, falls dieser Aussicht auf Erfolg hat", heißt es vom Verbraucherzentrale-Bundesverband. Unklar ist noch der genaue Ablauf der Antragstellung. Der Pellet- und Heizölzuschuss wird vom Bund finanziert – aber über die Länder ausbezahlt.

Wirtschaftsministerium äußert sich zum Zuschuss: Antrag soll online gestellt werden

vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) heißt es dazu: "Die Freischaltung der notwendigen Portale und der Antragstellungen bei den Ländern wird schnellstmöglich erfolgen." Zwischen den Bundesländern könnten sich zeitliche Unterschiede ergeben. "Die Bundesländer informieren dazu über die zuständigen Landesministerien und ihre jeweiligen Bewilligungsstellen." Genau Daten zum Start der Auszahlungen werden aber auch in der BMWK-Mitteilung nicht genannt. "Das muss jetzt schnell passieren", sagt Thomas Engelke vom Verbraucherzentrale-Bundesverband.