Berlin. Gas- und Ölheizungen über 30 Jahre können auch 2024 von der Austauschpflicht betroffen sein. Aber wie lässt sich das Alter bestimmen?

  • In Deutschland sieht das Gesetz eine verpflichtende Austauschregelung für alte Öl- und Gasheizungen mit veralteten Heizkesseln vor.
  • Diese Vorschrift betrifft eine beträchtliche Anzahl von Heizsystemen, die nach einer bestimmten Nutzungsdauer ersetzt werden müssen
  • Wie erkenne ich das Alter meiner Heizung? Auch ohne Fachmann ist es Eigentümer möglich, das Alter ihrer Heizungsanlage selbst zu bestimmen

Weg von fossilen Brennstoffen und in Zukunft auf erneuerbare Energien setzen – das ist das Ziel der Bundesregierung. Bis 2045 soll in Deutschland die Klimaneutralität erreicht werden. Der Umstieg von fossilen Heizungen auf klimafreundliche Systeme wie die Wärmepumpe ist dabei ein wichtiger Schritt. Bisher setzt der Staat im Gebäudebestand vor allem auf finanzielle Anreize. Bei einigen alten Heizungen kann jedoch die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankerte Austauschpflicht greifen. Ausschlaggebend dafür ist der Heizkessel und eben das Alter der Heizung.

Ölheizung von Austauschpflicht betroffen? So erkennen Sie das Alter Ihrer Anlage

Zu beachten ist: "Austauschpflicht" heißt nicht Verbot – auch nach 2025 können weiter Öl- und Gasheizungen verbaut werden. Bloß müssen dann Auflagen wie der regenerative Anteil beachtet werden. Doch wichtig ist zunächst zu klären: Wie alt ist die eigene Heizung überhaupt? Gerade in einem neu gekauften Altbau stellen sich Eigentümer diese Frage. Auch ohne Unterlagen vom Vorbesitzer, kann man der Sache auf die Spur kommen. Das wichtigste Indiz ist das Typschild – hier können Verbraucher das Baujahr ablesen.

Jedoch ist das Typschild nicht immer auf den ersten Blick zu finden. An vielen Gas- und Ölheizungen befindet es sich nach Informationen von "myHomebook" an der Innenseite des Hauptdeckels. Doch gerade bei einer alten Anlage kann das Typschild nicht mehr lesbar sein. In solchen Fällen müssen Verbraucher auf eine andere Methode zur Altersfindung zurückgreifen. Mögliche Quellen sind hier Bauunterlagen oder Rechnungen – etwa von der letzten Wartung. Gut zu wissen: Auch Schornsteinfeger protokollieren das Alter.

Tauschpflicht für Ölheizung nicht missachten – Bußgelder und Stilllegung drohen

Oft findet man auf diese Weise das Alter der Ölheizung heraus. Falls nicht, kann im letzten Schritt der Hersteller oder der zuständige Installateur der Heizung kontaktiert werden. Unter Angabe von Modell, Marke und Abnutzung kann auch ein Fachbetrieb das Alter einer Anlage beziffern. Dieser letzte Schritt ist deutlich aufwendiger – kann sich im Zweifelsfall aber lohnen. Denn wer die Austauschpflicht einer alten Ölheizung versäumt, muss im Extremfall mit einem Bußgeld rechnen.

Festgestellt werden kann das Versäumnis etwa bei der nächsten Überprüfung durch einen Schornsteinfeger. Dieser kann im schlimmsten Fall die Heizung stilllegen und den Betrieb verbieten. Auch wichtig zu wissen: Kleinere Teilerneuerungen können die Ölheizung effizient verbessern und Kosten senken – solche Maßnahmen befreien aber nicht von der Austauschpflicht. Im Zweifelsfall sollten Verbraucher solche Investitionen daher überdenken. Was als Öl-Alternative geeignet ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

HeizungGrundförderungHeizungs-Tausch-BonusWärmepumpen-BonusFörderung gesamt
Wärmepumpe2510540 Prozent
Pelletheizung101020 Prozent

Ölheizung ausbauen oder in Hybridmodell umwandeln? An diese Förderung denken

Der Vorteil einer Hybridheizung: Die alte Anlage kann weiter in Betrieb bleiben. Jedoch müssen Verbraucher bei einem hybriden Modell auf den lukrativen "Heizungs-Tausch-Bonus" für alte Gas- und Ölheizungen verzichten. Der kann die Förderung für eine neue Heizung 2023 noch einmal erhöhen und eine Fördersumme von bis zu 40 Prozent ermöglichen. Neben diversen Fachportalen informieren auch Hersteller und Energieberater über die aktuellen Förderoptionen und geben auf Wunsch eine individuelle Empfehlung.