Göttingen. Treffen mit bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten sind an Tagen mit einem Corona-Inzidenzwert von unter 35 erlaubt.

In Stadt und Landkreis Göttingen gilt aktuell: An Tagen, an denen der landkreisweite Inzidenzwert unter 35 liegt, dürfen sich bis zu zehn Menschen aus maximal drei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahre zählen nicht dazu, nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Diese Lockerung hat das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen bereits am Freitag, 19. März 2021, erlassen und diese Regelung griff auch gestern durch den niedrigen Inzidenzwert von 34,4 (Stand 25. Mai). Die entsprechende Allgemeinverfügung trat am am 20. März 2021 in Kraft (wir berichteten). Zu beachten ist aber: Der hierfür gültige Inzidenzwert wird zentral vom Robert Koch-Institut (RKI) täglich neu ermittelt und vormittags online veröffentlicht (corona.rki.de).

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Sport & Fitnessstudios

Liegt der Wert unter 35, gilt zudem: Insgesamt dürfen höchstens zehn Personen aus insgesamt höchstens drei Haushalten gemeinsam Sport treiben. Für die Ausübung unter freiem Himmel gelten zudem weiterhin die Regeln nach Paragraf 16 Abs. 2 Nds. Corona-Verordnung: Hier gibt es zusätzliche Regeln für die Ausübung von Sport durch Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren in Gruppen bis zu 30 oder kontaktfreien Gruppensport mit vorheriger Testung.

Wie viele Leute dürfen sich treffen? Die Regeln für private Zusammenkünfte nach regionaler Inzidenz. Es gilt der tagesaktuelle Inzidenzwert des RKI.
Wie viele Leute dürfen sich treffen? Die Regeln für private Zusammenkünfte nach regionaler Inzidenz. Es gilt der tagesaktuelle Inzidenzwert des RKI. © Land Niedersachsen

Fitnessstudios dürfen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung nur für die Sportausübung durch Personen im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen öffnen (Paragraf 16 Abs. 1). Es darf zeitgleich durch maximal zehn Personen aus drei Haushalten genutzt werden.

Besucher aus anderen Landkreisen

Personen, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt außerhalb des Landkreises Göttingen haben, dürfen nur dann an einer der zuvor beschriebenen Zusammenkünfte teilnehmen, wenn auch dort die Treffen entsprechend zugelassen sind oder diese zugelassen wären. Ansonsten gilt für diese Personen die Regelung „ein Haushalt plus höchstens zwei Personen aus einem weiteren Haushalt“. An Tagen, an denen die Inzidenz über 35 liegt, gelten die Lockerungen nicht. Das heißt: Liegt der Wert über 35, dürfen maximal Personen eines Haushalts mit höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zusammenkommen. Vollständig geimpfte und genesene Personen werden unabhängig vom Inzidenzwert nicht mitgerechnet.

Der Inzidenzwert

Der Inzidenzwert ist ein Kennwert für Regelungen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Bei definierten Marken (bis 35, 35 bis 100 – teils auch unter 50 – und mehr als 100) sind festgelegte Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen bzw. Ausnahmen möglich. Es gilt nur der vom RKI täglich veröffentlichte Inzidenzwert. Auf der RKI-Website ist auch eine Übersicht der Inzidenzwerte der vergangenen sieben Tage zu finden. Die rechtliche Wirkung des Inzidenzwertes setzt sofort mit der Veröffentlichung ein.

Dieser Inzidenzwert für den Landkreis Göttingen gilt für alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet gleichermaßen.

Berechnung des Inzidenzwertes

Berechnet wird der Wert durch die Summe bestätigter Neuinfektionen während der vergangenen sieben Tage; diese wird ins Verhältnis zu 100.000 Einwohnern gesetzt. Also sind zunächst die Neuinfektionen der letzten sieben Tage zu addieren und diese Summe dann durch die Einwohnerzahl des Ortes, Landkreises oder Bundeslandes zu teilen. Das Ergebnis wird dann mit 100.000 multipliziert. Für den Landkreis Göttingen mit 326.000 Einwohnern ist zum Beispiel die 50er-Marke bei 163 Neuinfektionen innerhalb einer Woche erreicht. kic