Göttingen. Der Inzidenzwert im Kreis Göttingen liegt stabil unter 50. Daher gibt es ab 28. Mai keine Corona-Testpflicht im Einzelhandel und in Einkaufscentern.

Der Fachbereich Gesundheitsamt der Stadt Göttingen für die Stadt und den Landkreis Göttingen hat angesichts der Corona-Pandemie eine neue Allgemeinverfügung, angepasst an die aktuelle positive Entwicklung, erlassen.

Der Inzidenzwert im Landkreis Göttingen liegt inzwischen seit fünf aufeinander folgenden Werktagen stabil unter 50. Ab Freitag, dem 28. Mai, entfällt daher die Pflicht, beim Einkaufen im Einzelhandel beziehungsweise in Einkaufscentern einen negativen Corona-Test vorlegen zu müssen. Schutz- und Hygienemaßnahmen wie das Tragen einer OP- oder FFP2-Maske und Abstand halten sind dennoch einzuhalten.

Was passiert, wenn die Inzidenz im Landkreis Göttingen wieder über 50 steigt?

Sollte der Inzidenzwert von 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder überschritten werden, wird dies erneut durch eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. In diesem Falle gelten wieder die vorherigen Maßgaben: Der Einkauf im Einzelhandel bzw. in Einkaufscentern in Stadt und Landkreis Göttingen wäre wieder nur nach Vorlage eines negativen Corona-Tests bzw. bei nachgewiesener Vollimpfung oder Genesung möglich. mp