Walkenried. Die Belastung der Bürger in der neuen Satzung ist zu hoch, so der Vorwurf an die Verwaltung. Ein zweiter Entwurf soll bald folgen

Die Straßenausbaubeiträge – sie sind bundesweit ein Reizthema bei Politik, Verwaltung und Anwohnern. In der Gemeinde Walkenried gibt es bereits seit dem 1. November 2016 keine Satzung zur Abrechnung der Beiträge mehr.

Frage der Eckgrundstücke nicht geklärt

In der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen und Friedhöfe stellte die Gemeindeverwaltung einen neuen Satzungsentwurf vor, der deutlich scheiterte. Einstimmig lehnten die Ausschussmitglieder den Entwurf ab. Auch der Grund war einhellig: „Die Vorlage sieht eine Steigerung der Kosten für die Anwohner von 15 bis 25 Prozent im Vergleich zu der Satzung, die noch der alte Verwaltungschef Christopher Wagner vorgelegt hatte, vor. Zudem ist die Frage, wie mit Eckgrundstücken umgegangen wird überhaupt nicht geklärt“, erklärte Olaf Wienecke (BISS).

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Noch deutlicher wurde sein Ausschusskollege Tobias Mielke (CDU). Er warf der Verwaltung vor, sich mit der Materie zu wenig auseinandergesetzt zu haben, obwohl er sogar Informationen im Vorfeld weitergeleitet hatte. „Auch wenn dies die erste Vorlage ist, unser Ziel muss es sein, den Bürger so wenig wie möglich zu belasten.“ Mielke verwies unter anderem darauf, dass nach neuem Recht Fördermittel beispielsweise bei Sanierungen aus Sicht der Anwohner besser miteinbezogen werden können.

Verwaltung orientiert sich unter anderem an Bad Sachsa

Norman Walther, Leiter des Fachbereiches der Gemeindeverwaltung Walkenried, hatte darauf hingewiesen, dass man sich bei der Erstellung der Satzung an ähnlichen Schriftstücken, wie auch dem in Bad Sachsa orientiert habe. „Wir sind nur mit den Hebesätzen im Vergleich zu dort nach unten abgewichen.“ Dies konnte Mielke in der Satzung aber nicht ganz erkennen. „Wenn wir uns an Mustersatzungen orientieren, dann müssen wir nicht oben anlasten. So wie sie jetzt ist, gibt es von meiner Fraktion keine Empfehlung.“

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Gemeindebürgermeister Lars Deiters verwies in dem Zusammenhang darauf, dass es erst ein erster Entwurf sei – und wenn der nicht passe, werde man zur nächsten Sitzung des Ausschusses, die am 15. September geplant ist, einen zweiten Entwurf präsentieren.

Ohne Strabs keine Bedarfszuweisung

Dass die Satzung, die nach vielen Diskussionen und Widerstand der Bürger, der unter anderem in der Gründung einer Bürgerinitiative zur Abschaffung der Strabs in Walkenried gipfelte eingeführt wird, liegt an einem Beschluss von Anfang Februar dieses Jahres. Mit 8 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung wurde die Aufstellung einer neuen Straßenausbaubeitragssatzung im Gemeinderat beschlossen. Der Grund für das Votum damals ist schnell erklärt: Seitens des Niedersächsischen Innenministeriums wurde für das Jahr 2021 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 670.000 Euro angekündigt und seitens der Verwaltung auch im Haushalt des Jahres eingeplant, die Auszahlung ist aber noch nicht erfolgt. Dies kann sich mit der Einführung der Satzung ändern.

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„Zudem wird die Satzung auch für zu unseren Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen gezählt“, erklärte der Ausschussvorsitzende Martin Neulen (CDU).