Osterode. Der ganze Kreis Göttingen nähert sich dem Schwellenwert von 35. Dann wird u.a. das Tragen einer Maske auf dem Boulevard in Bad Lauterberg zur Pflicht.

In Stadt und Landkreis Göttingen sind derzeit 121 Personen bekanntermaßen mit dem Coronavirus infiziert (Dienstag: 80). Das berichtete die Verwaltung am Freitag. Mehrere neue Fälle im Altkreis Osterode gibt es demnach in den Bereichen Bad Lauterberg und Hattorf. Die Corona-Inzidenz im Landkreis nähert sich dem Schwellenwert von 35.

Die Gesamtzahl bestätigter Infektionen mit dem Virus liegt bei 1.667; davon sind 630 in der Stadt Göttingen gemeldet, 1.037 im weiteren Kreisgebiet. 1.461 Personen gelten als von der Infektion genesen, 85 sind in Verbindung mit Covid-19 gestorben. Die Quote der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegt für den Kreis Göttingen aktuell bei 32,65 (Dienstag: 23,80). Update am Montag: Maskenpflicht in Bad Lauterberg- Kreis Göttingen über Inzidenz 35

Was passiert, wenn die Inzidenz über 35 steigt?

Wenn die Inzidenz über 35 steigt, gilt in Niedersachsen für die Gastronomie eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr. Außerdem müssen auch unter freiem Himmel Masken getragen werden, wenn Menschen auf engem Raum nicht nur vorübergehend zusammenkommen. Wo das sein soll, müssen die Landkreise und kreisfreien Städte vor Ort entscheiden.

Update: Maskenpflicht auf Boulevard Bad Lauterberg möglich

Für die Göttinger Innenstadt und auch für den sogenannten „Boulevard“ in Bad Lauterberg, die Hauptstraße zwischen den Hausnummern 71 und 166, wird dann eine aktuelle Allgemeinverfügung durch den Landkreis und die Stadt Göttingen wirksam, nach der in diesen Bereichen jede Person in der Öffentlichkeit eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen muss. Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen diese Anordnung kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Diese Regelung begründet sich mit den verhältnismäßig engen räumlichen Gegebenheiten in der Göttinger Innenstadt und dem Lauterberger Boulevard im Verhältnis zur Einwohnerzahl, wie Landkreis-Sprecherin Andrea Riedel-Elsner unserer Zeitung sagte. Es sind die beiden einzigen Orte im Landkreis, wo diese Maßnahme derzeit erforderlich ist. Laut Kreisverwaltung greift diese Masken-Pflicht allerdings erst, wenn auf der Seite des Landes Niedersachsen für den Landkreis Göttingen der Inzidenzwert höher als „35“ mitgeteilt wird.

Lesen Sie mehr dazu hier: Neue Corona-Verordnung- Masken im Freien und Sperrstunde

Auf Basis dieser Verordnung hat das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen Maßnahmen da wo erforderlich wie folgt konkretisiert:

  • Das Land gibt vor, dass maximal 15 Personen privat zusammenkommen bzw. feiern dürfen. Das gilt sowohl beim Aufenthalt in Privaträumen als auch unter freiem Himmel. In Gaststätten und anderen öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten dürfen bis zu 25 Personen für private Feiern zusammenkommen.
  • Die Vorgabe des Landes, die Zahl der Gäste bei Veranstaltungen mit sitzendem Publikum zu beschränken, wurde vom Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen umgesetzt: Zulässig sind 250 Gäste. Bei Vorlage eines mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzepts sind Ausnahmen möglich.
  • Die Landesvorgabe sieht außerdem eine Sperrzeit in der Gastronomie von 23 Uhr abends bis 6 Uhr morgens vor. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich.

Tragen einer Maske wird selbstverständlich

„Die zweite Welle und einen Lockdown können wir nur abwenden, wenn wir uns alle an die Regeln halten. Mehr denn je kommt es auf die Gemeinschaft und auf die Verantwortung jeder und jedes einzelnen an, sich und andere zu schützen“, unterstreicht Petra Broistedt. Als Dezernentin der Stadt Göttingen ist sie für das Gesundheitsamt zuständig und leitet zudem den Stab für außergewöhnliche Ereignisse. „In diesen Zeiten sollte unabhängig von einer behördlichen Anordnung überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen – wie beispielsweise in Innenstadtbereichen – das Tragen einer Alltagsmaske selbstverständlich sein. Das ist ein geringer Aufwand für jede und jeden, aber eine effektive und solidarische Schutzmaßnahme, die allen zugutekommt.“ Die inzwischen berühmte AHA-Regel – also auf Abstand und Hygiene achten sowie eine Alltagsmaske tragen – gelte nach wie vor und müsse gerade jetzt in der kälteren Jahreszeit um das L für ausreichendes Lüften ergänzt werden, so Dezernentin Broistedt.

Übersetzen, Luft filtern- Was Masken in Zukunft können

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    Zahlen aus den einzelnen Orten

    Die Fallzahlen zum Corona-Geschehen in den Städten und Gemeinden (Gesamtzahl Infizierte / aktuell Infizierte):

    • Flecken Adelebsen (11 / 3)
    • Gemeinde Bad Grund (Harz) (47 / 1 [-1])
    • Stadt Bad Lauterberg im Harz (102 / 11 [+8 insgesamt / +7 aktuell])
    • Stadt Bad Sachsa (82 / 1 [+1])
    • Flecken Bovenden (31 / 3)
    • Samtgemeinde Dransfeld (14 / 0)
    • Stadt Duderstadt (90 / 11)
    • Gemeinde Friedland (68 / 2)
    • Samtgemeinde Gieboldehausen (57 / 7)
    • Gemeinde Gleichen (31 / 6)
    • Stadt Göttingen (630 / 31)
    • Stadt Hann. Münden (47 / 11)
    • Samtgemeinde Hattorf am Harz (58 / 14 [+7])
    • Stadt Herzberg am Harz (221 / 7 [+3])
    • Stadt Osterode am Harz (111 / 6 [+2 insgesamt / +1 aktuell])
    • Samtgemeinde Radolfshausen (6 / 0)
    • Gemeinde Rosdorf (48 / 4)
    • Gemeinde Staufenberg (9 / 3)
    • Gemeinde Walkenried (4 / 0 [unverändert])

    Die Verordnung erklärt: Diese Regeln gelten aktuell für Feiern im Landkreis Göttingen

    Bürgertelefon ist wieder geschaltet

    Ab Samstag, 24. Oktober, ist das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Göttingen wieder besetzt. Auskünfte gibt es unter der Telefonnummer 0551/7075-100 am Samstag und Sonntag von 10 bis 11 Uhr sowie von 15 bis 16 Uhr. Von Montag bis Freitag ist es dann täglich von 9 bis 12 Uhr und 15 bis 17 Uhr erreichbar.

    Köhler warnt vor leichtfertigem Umgang mit Coronavirus

    Göttingens Oberbürgermeister Rolf-Georg Köhler appelliert angesichts steigender Corona-Infektionen in den Nachbarlandkreisen an die Göttinger Bevölkerung, das Coronavirus, die davon hervorgerufenen Krankheiten und die deshalb geltenden Verhaltensregeln ernst zu nehmen und sich nicht leichtfertig darüber hinweg zu setzen. „Solange es keinen Impfstoff gegen das Virus gibt, müssen wir uns der derzeitigen Situation anpassen. Das wird nur funktionieren, wenn wir uns der Risiken bewusst sind, uns rücksichtsvoll und diszipliniert verhalten und das Leben Dritter nicht leichtfertig in Gefahr bringen.“

    Aktuell: Northeim kein Risikogebiet mehr – Köhler testet negativ

    Göttingens Oberbürgermeister Rolf-Georg Köhler, hier im Juni, ist derzeit vorsorglich in Quarantäne.
    Göttingens Oberbürgermeister Rolf-Georg Köhler, hier im Juni, ist derzeit vorsorglich in Quarantäne. © GT (Archiv) | Christina Hinzmann

    Wo immer möglich solle der nötige Abstand zu anderen eingehalten sowie eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Regelmäßiges Händewaschen und die Installation der Corona-Warn-App seien darüber hinaus ein zentraler Baustein, um die Pandemie einzudämmen und sich und andere Menschen vor einer Infektion zu schützen. „Nicht Politiker und Experten haben den weiteren Verlauf der Krise in der Hand, sondern wir alle gemeinsam durch unsere Geduld, unsere Disziplin und unsere Solidarität.“ Auch wenn es schwerfalle, solle beispielsweise auf private Feiern und andere größere Ansammlungen von Menschen verzichtet werden. „Nehmen Sie das Virus nicht auf die leichte Schulter“, bittet Köhler die Göttingerinnen und Göttinger auch angesichts kruder Verschwörungstheorien, die im Internet kursierten und auf Anti-Corona-Demos verbreitet würden.

    Lesen Sie dazu: Protest der Corona-Skeptiker in Göttingen- Der Ton wird rauer

    Verantwortung für alle

    „Wir alle tragen Verantwortung: Für unsere Mitarbeiterschaft, für unsere Familien und für alle Menschen, zu denen wir Kontakt haben“, mahnt Köhler. Wie schnell die Situation ernst werden kann, erlebt der Oberbürgermeister gerade selbst: Präventiv befindet er sich seit Anfang der Woche in häuslicher Quarantäne. Grund ist der Kontakt zu einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung, bei dem am Wochenende eine Infektion mit SARS-CoV-2 festgestellt wurde. Neben dem Oberbürgermeister sind auch weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen betroffen, die Kontakt zu dem infizierten Beschäftigten hatten. Auch wenn Köhler mittlerweile negativ getestet wurde: Präventiv bleibt er in Quarantäne.

    Corona in Osterode- Ein Überblick über die Situation vor Ort