Walkenried. Das Loch im Haushalt der Gemeinde Walkenried wird mit diesen Maßnahmen bis zum Jahr 2026 gestopft. Das bedeutet das Strabs-Votum zudem für Anwohner

Das Paket ist geschnürt: Einstimmig hat der Gemeinderat in Walkenried das abgeänderte Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2022 beschlossen – und mit diesem wird wie gesetzlich gefordert das Defizit von 840.000 Euro im Haushalt 2022 innerhalb der nächsten sechs Jahre komplett abgebaut. Für die Bürgerinnen und Bürger birgt das Konzept einiges an Veränderung: die befürchteten Erhöhungen von Grund- und Gewerbesteuer bleiben aus, dafür müssen aber Hundehalter mehr Steuern bezahlen. Und auch neue Gebühren für die Nutzung von Hallen fallen an, das Parken auf dem Parkplatz am Kloster Walkenried wird kostenpflichtig und auch Gebäude sollen verkauft werden. Auch die in der Vergangenheit massiv kritisierte Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) wird wieder eingeführt. So umfangreich und einschneidend die Maßnahmen zur Konsolidierung auch sind, sie sorgen über sechs Jahre lediglich dafür, dass das Defizit von diesem Jahr ausgeglichen wird.

Mielke: „Probleme nur aus diesem Jahr gelöst“

„Wir haben gerade einmal die Unterdeckung von diesem Jahr damit zusammengekratzt, die Kuh ist somit keinesfalls vom Eis – wir müssen uns weiterhin Gedanken machen“, ordnete der Ratsvorsitzende Tobias Mielke (CDU) die Lage ein. Insgesamt sei es aber ein tragbarer Vorschlag, der von allen gemeinsam erarbeitet wurde, führte Mielke weiter aus.

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Kämmerin Annika Ludwig führte die verschiedenen Punkte noch einmal aus, die in den intensiven Beratungen gefunden wurden. Sie betonte dabei, dass viele der zu leistenden und stetig steigenden Aufwendungen nicht beeinflusst werden könnten. Zudem würden immer neue und zusätzliche gesetzliche Vorgaben zur Aufgabenerfüllung an die Kommunen übertragen. Sie verwies auch darauf, dass die Entwicklung des Haushalts in den Jahren ab 2023 ebenfalls mit Defiziten prognostiziert werde.

Haushaltssicherungskonzept bereinigt nur für das Haushaltsdefizit

BISS-Fraktionssprecher Steffen Blau konnte bei all den Ausführungen nicht verstehen, dass die Straßenausbaubeitrags- und Erschließungskostensatzung, die der Gemeinderat an diesem Abend ebenfalls mehrheitlich beschloss, nicht in diesem Konzept zu finden seien. „Das verstehe ich nicht.“ Die Kämmerin entgegnete, dass die Punkte aus dem Haushaltssicherungskonzept im Ergebnishaushalt der Kommune verankert seien, die beiden angesprochenen Satzungen im Finanzhaushalt. „Das Sicherungskonzept beschließen wir nur, um das Defizit im Haushalt zu korrigieren“, die Satzungen hingegen seien Bestandteil bei den Fragen rund um die angekündigten, möglichen Bedarfszuweisungen des Landes Niedersachsen. „Sie haben sich gegen Steuererhöhungen entschieden und alle Informationen in nicht-öffentlichen Sitzungen erhalten. Insofern finde ich es verkehrt jetzt hier öffentlich eine Diskussion zu führen“, betonte die Kämmerin.

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Großes Lob für das neue Haushaltssicherungskonzept gab es hingegen vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Klaus-Erwin Gröger. „Gemeinsam ist es uns gelungen, Steuererhöhungen von den Bürgern abzuwenden. Es wäre auch ein falsches Signal gewesen, in der jetzigen Zeit die Menschen mehr zu belasten.“

Land kündigt Bedarfszuweisungen an

Um die Finanzlage der Kommune weiter zu verbessern – insbesondere um Bedarfszuweisungen des Landes Niedersachsen zu erhalten – unter anderem eine Million Euro für den Neubau des Feuerwehrhauses in Walkenried – beschloss der Gemeinderat mit 11:3-Stimmen die Wiedereinführung einer Straßenausbaubeitragssatzung. Über die Fraktionen hinweg wurde diese Entscheidung zwar bedauert, aber als einzige Alternative bezeichnet. „Wir als SPD waren klar gegen die Satzung und hatten einen anderen Vorschlag mit sogenannten wiederkehrenden Beiträgen erarbeitet. Doch die Prüfung hat ergeben, dass deren Abrechnung noch schwieriger ist als die Strabs, weswegen diese die einzige Lösung im Moment sind“, erklärte die SPD-Fraktionsvorsitzende Rosita Klenner.

Gröger: „Land übernimmt Kosten für Strabs nicht“

Steffen Blau betonte, dass er weiterhin gegen die Strabs sei. „Sie sind unsozial und ungerecht und nur durch ein altes Gesetz überhaupt noch möglich.“ Sein Fraktionskollege Michael Reinboth erklärte, dass man vor der Wahl zwischen Pest oder Cholera stehe. „Unser Ziel war es aber die Belastung für die Bürger möglichst gering zu halten, dass ist mit der jetzigen Satzung gelungen.“ Klaus-Erwin Gröger freute sich ebenso, dass man in der neuen Satzung viele Ungerechtigkeiten habe für den Bürger klären können, unter anderem eine Finanzierung über 20 Jahre anbiete. „Wir dürfen uns nicht der Illusion hingeben, dass das Land die Kosten für die Strabs übernimmt. Dort gibt es ganz andere Probleme jetzt.“ Gröger betonte aber auch, dass man bereits vor vier Jahren eine neue Satzung hätte einführen können, „das hätte uns und der Verwaltung viel Ärger erspart.“

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Für Hausbesitzer in Walkenried entlang der Ortsdurchfahrt bedeutet der Beschluss aber auch, dass sie an den Kosten für die sanierten Bürgersteige beteiligt werden. Auf die Frage eines Anwohners erklärte Bürgermeister Lars Deiters, dass die Maßnahme noch nicht abgeschlossen sei, somit die Anwohner an den Kosten beteiligt werden können mit der jetzigen neuen Straßenausbaubeitragssatzung.

Das steht im Haushaltskonsolidierungskonzept:

Es beinhaltet folgende Maßnahmen: Gewinne durch den Verkauf von Immobilien spätestens in den Jahren 2024 und 2025 in Höhe von mindestens 50.000 Euro; Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken im Baugebiet Walkenried (durchschnittlich 8.000 Euro wurden pro Grundstück in der Vergangenheit eingenommen); jährliche Einnahmen in Höhe von 8.000 Euro durch die neue Feuerwehrgebührensatzung; Einnahmen von 6.000 Euro jährlich ab dem Jahr 2023 durch die Erhöhung der Hundesteuer; höhere Einnahmen aus Gästebeiträgen aufgrund von gesteigerten Übernachtungszahlen und verstärkten Kontrollen; Parkplatz am Kloster Walkenried wird kostenpflichtig durch einen Parkscheinautomaten; Reduzierung der Bewirtschaftungskosten durch Trennung von Immobilien; Verbesserung der Haushaltssituation im Jahr 2022 durch einen pauschalen Konsolidierungsbeitrag von 150.000 Euro.