Gittelde. Häusliche Gewalt zählt als häufigste Form der Menschenrechtsverletzung. Was Betroffene auszustehen haben und wie ihr Umfeld reagiert.

Dass häusliche Gewalt die häufigste Form von Menschenrechtsverletzungen ist, die sich in verschiedenen Formen wie etwa körperlicher, psychischer, sexualisierter, sozialer und finanzieller Gewalt innerhalb einer Intim- oder Familienbeziehung auswirken kann, machte eine Mitarbeiterin des Vereins Frauen für Frauen Osterode während des Frauenfrühstücks in Gittelde deutlich. Sie war der Einladung von Heide Neumann und Anna Haberer, den Initiatorinnen dieses Treffens gefolgt und stieß vor Ort auf eine große Anzahl interessierter Frauen.

Die Vortragende erklärte, dass häusliche Gewalt unabhängig von Herkunft, Alter und sozialem Status stattfinde. „Selten ist es außerdem ein einmaliges Ereignis – meist eine Wiederholungstat“, betonte sie. Hierbei sei das Ziel des gewalttätigen Partners die Kontrolle und Machtausübung über sein Gegenüber.

Dynamik bei häuslicher Gewalt: Die vier Phasen der Gewaltspirale

Die Sozialpädagogin ging in ihrem Bericht auch auf die sogenannte Gewaltspirale ein. Darin seien vier verschiedene Phasen gut zu erkennen, welche die meisten Opfer durchliefen: Während Phase eins den Spannungsaufbau beinhalte, breche in Phase zwei die Gewalt aus. In Phase drei gaukele der Täter Reue vor, entschuldige sich, so dass es zur Versöhnung komme. In Phase vier erfolge der erneute Spannungsaufbau. Und die meisten Opfer kämen aus dieser Spirale nicht alleine heraus, das gelänge nur durch äußere Intervention, so die Referentin. Außerdem bräuchte es oftmals mehrere Anläufe, um aus dieser Beziehung herauszukommen. Die Gründe, warum sich Betroffene oftmals nicht aus einer gewalttätigen Beziehung lösen könnten, seien vielfältig. „Für das Opfer ist so eine Beziehung häufig ein Balanceakt“: Während auf der einen Seite der Partner glorifiziert werde, lebe das Opfer auf der anderen Seite unter ständiger Anspannung und Angst vor weiteren Übergriffen.

Es entstehen Zweifel, ob das Opfer nichts verändern will. Dadurch verliert es meist die Unterstützung aus dem sozialen Umfeld und die Schuld der Gewalt wird nun auf das Opfer übertragen.
Mitarbeiterin des Vereins Frauen für Frauen Osterode in ihrem Vortrag

Sollten Betroffene nach einer Trennung in die Beziehung zurückkehren, löse dieser Schritt im sozialen Umfeld meist Unverständnis und Ohnmacht aus. „Es entstehen Zweifel, ob das Opfer nichts verändern will. Dadurch verliert es meist die Unterstützung aus dem sozialen Umfeld und die Schuld der Gewalt wird nun auf das Opfer übertragen“, weiß die Referentin.

Die Zuhörherinnen wollen beim Frauenfrühstück Gittelde hören, was die Sozialpädagogin des Vereins Frauen für Frauen Osterode zu dem Thema „Häusliche Gewalt“ zu berichten weiß. 
Die Zuhörherinnen wollen beim Frauenfrühstück Gittelde hören, was die Sozialpädagogin des Vereins Frauen für Frauen Osterode zu dem Thema „Häusliche Gewalt“ zu berichten weiß.  © FMN | Petra Bordfeld

Seit 2002 gibt es das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellung. Hier zählt der Grundsatz: „Wer schlägt, muss gehen – das Opfer bleibt in der Wohnung“. Betroffene können auch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beim Familiengericht stellen.

Betroffene häuslicher Gewalt können sich sowohl bei der Polizei Hilfe und Rat unter der Rufnummer 110 als auch bei der Frauenberatungsstelle/ BISS OHA und dem Frauenhaus in Osterode unter Telefon 05522/920770 oder per E-Mail an info@frauen-notruf-osterode.de holen. Außerdem gibt das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 116016 rund um die Uhr Unterstützung – auch anonym.

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