Berlin. Die Union hat eine Zustimmung zum Bürgergeld im Bundesrat verhindert. Jetzt muss im Vermittlungssausschuss weiter diskutiert werden.

  • Hartz IV, auch bekannt als Arbeitslosengeld II, soll durch das neue Bürgergeld ersetzt werden
  • Doch im Bundesrat sind die Pläne der Bundesregierung gescheitert
  • Im Vermittlungsausschuss soll nun eine Einigung gefunden werden

Im Bundesrat gibt es keine Mehrheit für den im Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf zum Bürgergeld. Der Hartz-IV-Nachfolger sollte nach dem Willen der Bundesregierung zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Dazu fehlte lediglich die Zustimmung in der Länder-Kammer. Doch die unionsgeführten Länder blockierten das Gesetz.

Die Union aus CDU und CSU hatte bereits vor der Abstimmung Kritik am Bürgergeld geäußert. Mehrere Bundesländer, in denen Unionsparteien an der Regierung beteiligt sind, darunter Baden-Württemberg und Brandenburg, konnten sich nicht auf eine gemeinsame Linie einigen und enthielten sich bei der Abstimmung. Da das Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig war, wäre für eine Annahme eine mehrheitliche Zustimmung nötig gewesen. Enthaltungen waren daher mit einem "Nein" gleichzusetzen".

Bürgergeld Debatte soll kein politisches Machtspiel sein

Baden-Württembergs Arbeits- und Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) hatte vor der Abstimmung den Vorwurf zurückgewiesen, die Union wolle das Bürgergeld der Ampel-Koalition blockieren. "Es geht uns nicht um ein politisches Machtspiel. Es geht uns um die Verbesserung einer Reform, die für die Arbeits- und Wirtschaftspolitik in der Bundesrepublik Deutschland der kommenden Jahre eine ganz große und entscheidende Rolle spielen wird", sagte die Politikerin in der Sondersitzung des Bundesrates.

Baden-Württembergs Arbeits- und Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut äußert sich im Bundesrat zum Bürgergeld.
Baden-Württembergs Arbeits- und Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut äußert sich im Bundesrat zum Bürgergeld. © Bernd von Jutrczenka/dpa | Bernd von Jutrczenka/dpa

Bayerns Staatsminister für Bundesangelegenheiten, Florian Herrmann (CSU), erklärte, das Gesetz sei von Grund auf „sozial unausgewogen“. Die Ampel-Koalition sende damit das Signal, dass sich Arbeit immer weniger lohne. „Das Gesetz ist und bleibt das falsche Signal zur falschen Zeit“, sagte Herrmann und kündigte ein Nein Bayerns in der Bundesratssitzung an.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verteidigt den Hartz-IV Nachfolger

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte während der Debatte angekündigt, dass die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen werde, falls es keine Mehrheit geben würde.

Weiter verteidigte Heil im Bundesrat den Gesetzentwurf. Das Bürgergeld verfolge zwei Ziele: "Zum einen geht es darum, Menschen, die in existentieller Not sind, verlässlich zu unterstützen. Zum anderen geht es darum, Menschen wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Es geht um Schutz und Chancen“, so Heil.

Hartz IV wird zum Bürgergeld: Das sind die geplanten Änderungen

Zum 1. Januar soll das Bürgergeld nach den Plänen der Ampel eingeführt werden und damit das Arbeitslosengeld II – im Volksmund Hartz IV genannt – als Grundsicherung ersetzen. Diese Änderungen sind im Gesetzentwurf vorgesehen:

  • Eine Anhebung der Regelsätze
  • Die Einführung einer Vertrauenszeit von sechs Monaten, in denen keine Sanktionen verhängt werden
  • Eine zweijährige Karenzzeit, in der Bürgergeld-Empfänger unter anderem ein höheres Vermögen besitzen dürfen

Was genau im Gesetzentwurf für das Bürgergeld steht, den der Bundesrat heute abgelehnt hat, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

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Im Bundestag hatte die Ampel-Koalition mit ihrer Mehrheit für eine Annahme des Gesetzes gesorgt. Vor der heutigen Abstimmung kritisierte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erneut das Bürgergeld und sprach sich stattdessen für eine Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze aus.

"Aber es muss klar sein: Wer arbeitet, muss mehr haben als der, der nicht arbeitet. Und es muss auch klar sein, dass es auch Sanktionsmöglichkeiten geben muss für jemanden, der arbeiten kann, aber nicht arbeiten will", so Söder in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin".

Bürgergeld wird nun im Vermittlungsausschuss diskutiert

Entscheidend war für die Zukunft des Bürgergeldes also das Ergebnis der heutigen Bundesratssitzung. Nach dem Scheitern des Bürgergeldes in dem Verfassungsorgan wird das Gesetz nun wahrscheinlich dem Vermittlungsausschuss übergeben werden, wie es Arbeitsminister Heil bereits angekündigt hatte.

Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium des Deutschen Bundestags und des Bundesrats. Aus beiden Parlamenten werden jeweils 16 Mitglieder in den Ausschuss entsandt. Die Mitglieder aus dem Bundestag verteilen sich nach der aktuellen Stärke der Fraktionen. Die Bundesratsmitglieder werden von den Landesregierungen bestimmt und repräsentieren ihr zugehöriges Bundesland. In der Regel handelt es sich um die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten.

Kompromiss zum Bürgergeld wird gesucht

Die Aufgabe des Vermittlungsausschusses ist es, eine Lösung zu finden, wenn sich Bundestag und Bundesrat nicht über ein Gesetz, also in diesem Fall das Bürgergeld, einigen können. Der Ausschuss wird nur auf Antrag aktiv und darf selbst keine Gesetzesvorschläge machen. Über das Vermittlungsergebnis wird im Ausschuss abgestimmt – es kann dem Bundestag und den Bundesrat mit einfacher Mehrheit empfohlen werden.

Zur Zustimmung einer solchen Empfehlung in den Parlamenten kommt es aber meistens nur, wenn der Vermittlungsausschuss seinen Beschluss nahezu einstimmig verabschiedet hat. Dementsprechend ist die Suche nach einem Kompromiss, mit dem die meisten Mitglieder im Ausschuss zufrieden sind, essenziell. Wie eine solche Lösung beim Bürgergeld aussehen könnte, bleibt abzuwarten.

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Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.