Berlin. Beim Bürgergeld hakt es noch massiv zwischen Ampel-Koalition und Union. Es ist nicht der einzige Entlastungsplan, der noch wackelt.

Kindergeld erhöht, Wohngeld erweitert, Bürgergeld auf den Weg gebracht – die Ampel hat die Weichen für zahlreiche Entlastungen gestellt, ab Januar sollen sie greifen. Doch anders als beim Kindergeld und beim Wohngeld hakt es beim Bürgergeld noch massiv zwischen Bund und Ländern. Es ist nicht das einzige Vorhaben, das noch wackelt.

Bürgergeld: Jetzt haben es die Länder in der Hand

Bei der für Januar geplanten Einführung des Bürgergelds geht es grundsätzlich um die Reform des Hartz-IV-Systems, kurzfristig aber auch um die Erhöhung der Regelsätze als Inflationsausgleich. Beides ist derzeit ungewiss – weil die unionsgeführten Länder das Ampel-Paket im Bundesrat blockieren wollen. Aus Sicht von CDU und CSU senkt das Bürgergeld die Motivation, eine Arbeit anzunehmen.

Bei der Bundestagsdebatte zum Bürgergeld warf Unionsvize Hermann Gröhe (CDU) der Ampel-Koalition vor, sich jeglicher Debatte über die "Webfehler" des Gesetzes zu verweigern. Erwartet wird nun, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird, um rechtzeitig zum 1. Januar eine Lösung zu finden.

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Um keine Zeit zu verlieren, will sich der Bundesrat schon am kommenden Montag in einer Sondersitzung mit dem Bürgergeld befassen. Auf beiden Seiten war zuletzt zu hören, dass etwa bei der Frage der Ausweitung des Schonvermögens durchaus noch Spielraum für einen Kompromiss vorhanden sei.

Gaspreisbremse: Kommt es im Januar zu einer Entlastungslücke?

Beim Ringen um die Gaspreisbremse sind Bund und Länder einen Schritt weiter – sie sind sich einig, dass nach der Einmalzahlung im Dezember im kommenden Jahr eine Preisbremse für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Betriebe gelten soll. Streit gibt es hier weiterhin über den Start der Entlastung. Lesen Sie dazu den Kommentar: Gaspreisbremse – Warum sie weder schnell noch gerecht ist

Die Ampel-Koalition will die Gaspreisbremse spätestens ab März 2023, eventuell rückwirkend zu Anfang Februar einführen. Gaskunden können 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs zum verminderten Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde beziehen. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte angekündigt, die konkreten Regelungen würden zum 18. November im Kabinett auf den Weg gebracht.

NRW-Ministerpräsident Wüst sieht Fehler bei Entlastungen

Den Ländern dagegen reicht das nicht: "Ausgerechnet im Januar, einem der kältesten Monate, reißt die Ampel-Regierung eine Lücke bei der Unterstützung", warnt der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU). "Wir sind uns in den Ländern parteiübergreifend einig: Dies ist ein Fehler, der korrigiert werden muss", sagte Wüst unserer Redaktion. Lesen Sie auch: Die Gaspreisbremse kommt – Was Mieter jetzt wissen müssen

Es wäre richtig, die Gaspreisbremse schon zum Jahreswechsel in Kraft zu setzen. Sollte das nicht möglich sein, müsse es ein anderes, klares Signal der Entlastung geben – zur Not rückwirkend. "Die Menschen und die Unternehmen brauchen sowohl im Januar als auch im Februar einen zuverlässigen Schutz vor existenzbedrohenden Belastungen durch die hohen Energiepreise."

Wüsts Sorge: Dass eine Lücke im Schutzschirm zu finanziellen Abstürzen führen könne – nicht nur bei Privathaushalten, sondern gerade auch bei kleinen und mittleren Unternehmen. "Der Staat hat eine Schutzpflicht im eigenen Interesse: zur Abfederung sozialer Härten, zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und zur Sicherung von guten Arbeitsplätzen."

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.