In Deutschland ist das Bürgergeld Teil der sogenannten Grundsicherung. Doch wer genau hat Anspruch auf die finanzielle Hilfe vom Staat?

Wer zwar arbeitsfähig ist, seinen Lebensunterhalt aber dennoch nicht selbst bestreiten kann, erhält in Deutschland Bürgergeld. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand keinen Job hat oder zu wenig verdient, um über die Runden zu kommen. Doch wer genau hat Anspruch? Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.

Bürgergeld soll Hartz IV ersetzen: Was ändert sich beim Anspruch?

Um Anspruch auf das Bürgergeld zu haben, muss man einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Anspruch auf das Bürgergeld haben Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln – sei es Einkommen oder Vermögen – bestreiten können.
  • Trifft das zu, ist die Voraussetzung der Hilfsbedürftigkeit gegeben.
  • Wichtig ist, dass auch Angehörige, etwa Eltern (bei Menschen unter 25) oder Lebenspartner, nicht in der Lage sind, die betreffende Person finanziell zu unterstützen.
  • Zudem besteht in der Regel nur ein Anspruch, wenn man in Deutschland lebt.

Anspruchsteller für Bürgergeld müssen erwerbsfähig sein

Des Weiteren müssen Anspruchsteller erwerbsfähig sein. Erwerbsfähig ist, wer mindestens 15 Jahre alt ist und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat. Zusätzlich muss die Person fähig sein, unter den üblichen Arbeitsmarktbedingungen mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten. Wer das aufgrund einer Krankheit nicht kann, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld, aber auf andere staatliche Leistungen.

Kinder haben über ihre Eltern Anspruch auf Bürgergeld: Wenn eine Familie von Grundsicherung lebt, wird für jedes Familienmitglied ein bestimmter Betrag zur Verfügung gestellt.

Bürgergeld: Sonderregelung bei längeren Krankenhausaufenthalten

Das Bürgergeld wird im Normalfall für einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten bewilligt – danach erfolgt eine neue Überprüfung der Situation. Während des Bürgergeld-Bezugs soll möglichst ein neuer Job gefunden werden. Um für Vorstellungsgespräche zur Verfügung zu stehen, ist eine längere Abwesenheit vom Wohnort nur nach Absprache mit dem zuständigen Jobcenter. Wer sich nicht daran hält, riskiert Sanktionen.

Personen, die (voll)-stationär in einer Einrichtung untergebracht sind, erhalten Bürgergeld, das an ihre Situation angepasst ist. Dazu gehören Gefangene oder Menschen, die längere Zeit im Krankenhaus verbringen müssen. Hier gibt es aber Ausnahmen für Freigänger und Krankenhausaufenthalte unter sechs Monaten.