Wolfsburg. Das lange Warten hat ein Ende. Am 11. Mai verhandelt das Arbeitsgericht Braunschweig über eine Musterklage der Wolfsburger IG Metall gegen VW.

Corona gehört der Vergangenheit an. Oder doch nicht? Einigen VW-Mitarbeitern liegen die Begleitumstände der Pandemie immer noch im Magen – nicht gesundheitlich, sondern finanziell. Sie haben während der langen Phase der Kurzarbeit in der Produktion Geld verloren. Daran sei Arbeitgeber VW schuld, argumentiert die IG Metall, die deshalb einen Musterprozess gegen den Autobauer angestrengt hat. Erstmals verhandelt wird am Donnerstag, 11. Mai, vor dem Arbeitsgericht Braunschweig.

„Der Kläger verlangt eine Gutschrift auf seinem individuellen Langzeitkonto“

Auf Anfrage sagte ein Gerichtssprecher: „In der Sache verlangt der Kläger eine Gutschrift auf seinem individuellen Langzeitkonto. Diesem wurden während eines Kurzarbeitzeitraums zunächst Stunden gutgeschrieben, später jedoch von der Beklagten – wie auch gezahltes Kurzarbeitergeld –- in Abzug gebracht und im Gegenzug dafür Entgelt gezahlt.“ Für Einzelne geht es um beträchtliche Summen, das das Unternehmen nach Intervention der Arbeitsagentur rückwirkend ausgezahltes Kurzarbeitergeld zurückverlangt hatte. Die Betroffenen hatten Kurzarbeitergeld bezogen, obwohl noch Freizeit- und Urlaubsansprüche bestanden. Diese Konten hätten vor Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld aber geräumt werden müssen. Betroffen sind vor allem Beschäftigte in der Produktion. Das Thema bewegt seit Monaten die Betroffenen und auch den Betriebsrat, der darüber auf einer Versammlung im vergangenen Sommer informiert hatte. Die Rechtslage ist eindeutig. Nur in begründeten Fällen hätte die Arbeitsagentur auf Antrag des Unternehmens eine Ausnahme machen können.

Wer hat es bei VW verbockt?

Dass es dazu nicht kam, ist immer noch Gegenstand von Diskussionen innerhalb des Unternehmens. Die Frage der Verantwortung ist nicht geklärt. Personalabteilung und die Verantwortlichen in den Bereichen, die für die Zeiterfassung direkt verantwortlich sind, stehen gleichermaßen in der Kritik. Denn es hatte geheißen, dass die Arbeitszeitkonten sicher seien. Nun versucht die IG Metall für ihre Mitglieder zu retten, was noch zu retten ist. Das Unternehmen hatte früh mitgeteilt, dass man über eine Raten-Rückzahlung eventuelle finanzielle Härten zu mindern gedenke. Die Rückzahlungsproblematik gilt offenbar nur für den Standort Wolfsburg. VW hat früh zugesichert, „dass aktuell keine Ausschlussfrist läuft, dass also gewissermaßen nichts verjähren kann und dass das Verfahrensergebnis auf die Fälle aller betroffenen Kolleginnen und Kollegen angewandt wird – auch auf die, die sich bislang nicht beim Unternehmen gemeldet haben“, wie die IG Metall im Vorjahr mitteilt. Die Betroffenen müssten ihre Forderungen daher aktuell nicht eigenständig geltend machen. Damit reagierte die Gewerkschaft auch auf umlaufende Gerüchte, wonach Einsprüche gegen die Lohnüberweisung nach 3 Monaten verjährten. Nach dem Termin am 11. Mai dürfte die Sachlage dann vielleicht schon eindeutiger sein.

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