Braunschweig. Die Stadt will ein Verbot für Lautsprecher und Musikinstrumente von 22 bis 6 Uhr verhängen. Was Verstöße kosten können.

Zwischen 22 und 6 Uhr sind in allen Parks und Grünanlagen der Stadt künftig keine elektronisch und mechanisch betriebenen Geräte mehr erlaubt. Will heißen: Nun ist Schluss mit Lärmbelästigungen durch aufgedrehte Bluetooth-Boxen und Musikinstrumente.

Die Stadt sieht nach zahllosen Beschwerden keinen anderen Weg mehr, als eine Park- und Grünanlagensatzung zu erlassen. Die Verwaltung schlägt zudem ein ganztägiges Verbot von lautstark betriebenen elektronischen Anlagen sowie Musikinstrumenten vor, wenn diese erheblichen Lärm verursachen. Hier solle aber kein generelles Verbot ausgesprochen werden, da viele – vor allem junge – Menschen die städtischen Anlagen für gemeinschaftliche Aktivitäten nutzten. Dennoch sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, regulierend einzugreifen, um auch das Ruhebedürfnis von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Erholungssuchenden angemessen zu berücksichtigen.

In besonderen Fällen kann die Stadt Ausnahmen zulassen

Vor allem im Sommer hatten sich regelmäßig Anwohner, aber auch Parkbesucher über rücksichtslose Musikliebhaber beschwert. „Wir erfüllen mit der Satzung nicht nur den Auftrag des Rats, sondern sehen auch konkreten Handlungsbedarf aufgrund der Faktenlage“, erklärte der fürs Stadtgrün zuständige Dezernent Holger Herlitschke am Mittwoch gegenüber der Presse. Verabschiedet werden soll das Papier in der Ratssitzung am 16. Mai. In besonderen Fällen kann die Stadt Ausnahmen zulassen, beispielsweise bei besonderen Veranstaltungen.

Vermüllung, Geräusch- und Geruchsbelästigung und übermäßiger Alkoholkonsum: Feiernde Menschen in den Parks überschreiten nicht selten die Grenzen dessen, was ihre Mitmenschen ertragen und dulden wollen. „Wir wollen keine Spaßverderber sein“, betont Ordnungsdezernent Tobias Pollmann. „Doch wir müssen auch die Rechte der Anwohner und jener Bürger schützen, die sich rücksichtsvoll verhalten.“ Vor allem die Nachtruhe müsse eingehalten werden. „Mit der vorgeschlagenen Satzung soll die Nutzung der städtischen Anlagen klarer geregelt werden, um immer wieder auftretende Konflikte vor allem zwischen den Anwohnern und den Nutzern der Parks möglichst gering zu halten.“

Die Stadt möchte einen Interessenausgleich erwirken

Der Verwaltung ist bewusst, wie wichtig städtische Park- und Grünanlagen für die Bevölkerung sind: „Wir wollen das Leben in der Stadt attraktiv und lebenswert gestalten und zugleich die städtischen Park- und Grünanlagen mit ihren vielfältigen stadtökologischen Funktionen stärken“, sagt Herlitschke. Die neue Satzung solle zu mehr gegenseitiger Rücksichtnahme führen und einen guten Interessensausgleich schaffen.

Polizei und die Ordnungsbehörde haben nun eine bessere Handhabe gegen nächtliche Ruhestörer. Vom Verbot betroffene Geräte können vorübergehend sichergestellt werden. „Andere Kommunen haben damit gute Erfahrungen gemacht“, so Pollmann. Bei Verstößen können auch Bußgelder verhängt werden. Beim ersten Verstoß sind 100 Euro fällt, in extremen Fällen kann die Lärmbelästigung bis zu 5000 Euro teuer werden.

Fußgänger haben künftig Vorrang auf den Freizeitwegen

Eine weitere neue Regelung betrifft die Nutzungszeiten für Spiel- und Jugendplätze sowie Bolzplätze. Diese wurden bisher über Beschilderungen an den jeweiligen Spielplätzen geregelt. In der neuen Park- und Grünflächensatzung sollen nun einheitliche Nutzungszeiten zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner gegen übermäßigen Lärm festgesetzt werden. Sie orientierten sich an den jeweiligen Altersgruppen, erklärt die Stadtverwaltung. So sind Kinderspielplätze jetzt stadtweit bis 20 Uhr, Bolz- und Jugendplätze bis 22 Uhr freigegeben.

Darüber hinaus regelt die Park- und Grünflächensatzung die Nutzung der städtischen Freizeitwege. Dabei sollen besonders schützenswerte Gruppen wie Kinder und ältere Menschen berücksichtigt werden. So solle Fußgängerinnen und Fußgängern ein Vorrang gegenüber anderen Gruppen eingeräumt werden.

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