Osterode. Vereine dürfen Mitgliederversammlungen auch in Zukunft digital durchführen. So schätzt Osterodes Vereinskoordinator den Gesetzentwurf ein.

Während der Coronabeschränkungen waren Online-Zusammenkünfte die einzige Möglichkeit für Vereine, Mitgliederversammlungen abzuhalten. Legitimiert wurden sie durch eine befristete gesetzliche Regelung, die im letzten Jahr ausgelaufen ist. Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung digitaler Mitgliederversammlungen in Vereinen wurde nun eine dauerhafte Lösung gefunden, teilt die Bundestagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt mit.

Dadurch werde es Vereinen ermöglicht, auch ohne Satzungsänderung Sitzungen im virtuellen Raum abzuhalten. „Damit wird ein großer Schritt Richtung Digitalisierung im Vereinswesen gemacht und für größere Flexibilität gesorgt“, erklärt Heiligenstadt.

Die Mitglieder hätten nun die Freiheit, selbst zu wählen, ob sie in Präsenz, Online oder in hybrider Variante tagen wollen. „Die Vereine können am besten entscheiden, welche Form für sie die praktikabelste ist“, meint die Bundestagsabgeordnete.

Mehr aus dem Altkreis Osterode:

Nach der Aufhebung der durch die Corona-Pandemie bedingten Beschränkungen sind die Vereine zu Präsenzveranstaltungen zurückgekehrt, hat Udo Küster von der Koordinationsstelle für Vereine und Verbände der Stadt Osterode festgestellt. Online-Versammlungen spielten keine Rolle mehr, und auch die Option, einzelnen Mitgliedern eine digitale Zuschaltung zu ermöglichen, werde seines Wissens nicht genutzt. Bei Bedarf gibt es nun jedoch Rechtssicherheit für Vereine, wenn sie digitale Sitzungsformate verwenden wollen.