Göttingen. Die Maskenpflicht im Kreis Göttingen wird geändert: Ab 4. Juni muss nur noch in den Innenstädten von Göttingen und Hann. Münden Maske getragen werden.

In der Stadt und im Landkreis Göttingen werden die geltenden Regeln zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes geändert. Das meldet die Verwaltung. Die derzeit gute Entwicklung des Inzidenzwertes im gesamten Landkreis erlaube es, die Maskenpflicht ab Freitag, 4. Juni 2021, nur noch dort anzuordnen, wo erwartungsgemäß viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen.

Von der Maskenpflicht betroffen sind demnach noch Innenstadtbereiche in der Stadt Göttingen und in der Stadt Hann. Münden. In weiteren Städten und Gemeinden des Landkreises Göttingen gilt die Maskenpflicht ab Freitag nicht mehr. So zum Beispiel in der Innenstadt von Bad Lauterberg und auf dem „Traumspielplatz“ im Kurpark. Update: Maskenpflicht in Innenstädten wird weiter gelockert

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Maskenpflicht gilt weiter, wenn kein Abstand möglich ist

Unabhängig von diesen Regeln müssen nach der niedersächsischen Corona-Verordnung Menschen in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel aber eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn das Abstandsgebot zu anderen Menschen nicht eingehalten werden kann.

Die von der Maskenpflicht betroffenen Bereiche in Göttingen und Hann. Münden und deren Zeiträume werden im Corona-Blog der Stadt Göttingen beschrieben.