Osterode. Der Inzidenzwert steigt am Montag wieder auf 52,8. Ab 9. November gilt eine Verordnung bei der Einreise aus Risikogebieten.

Die Zahl der positiv auf das Coronavirus getesteten Menschen in Stadt und Landkreis Göttingen sinkt um 37 und liegt derzeit bei 221. Das berichtete die Verwaltung am Montag. Der Inzidenzwert derweil stieg am 9. November wieder und liegt bei 52,8. Damit gelten weiterhin die aktuellen Maßnahmen.

Die Gesamtzahl bestätigter Infektionen mit dem Coronavirus steigt um 4 auf 2.106; davon sind 788 in der Stadt Göttingen gemeldet, 1.318 im weiteren Kreisgebiet. 1.798 Personen gelten als von der Infektion genesen, jetzt 87 sind in Verbindung mit dem Coronavirus gestorben – zwei mehr als zuvor.

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Zahlen aus den einzelnen Orten

Die Fallzahlen zum Corona-Geschehen in den Städten und Gemeinden (Gesamtzahl Infizierte / aktuell Erkrankte):

  • Flecken Adelebsen (15 / 3)
  • Gemeinde Bad Grund (Harz) (56 / 6)
  • Stadt Bad Lauterberg im Harz (111 / 1)
  • Stadt Bad Sachsa (86 / 3)
  • Flecken Bovenden (37 / 6)
  • Samtgemeinde Dransfeld (27 / 4)
  • Stadt Duderstadt (155 / 21)
  • Gemeinde Friedland (69 / 1)
  • Samtgemeinde Gieboldehausen (82 / 8)
  • Gemeinde Gleichen (40 / 4)
  • Stadt Göttingen (788 / 84)
  • Stadt Hann. Münden (73 / 10)
  • Samtgemeinde Hattorf am Harz (76 / 13)
  • Stadt Herzberg am Harz (258 / 25)
  • Stadt Osterode am Harz (139 /17)
  • Samtgemeinde Radolfshausen (11 / 2)
  • Gemeinde Rosdorf (63 / 8)
  • Gemeinde Staufenberg (15 / 5)
  • Gemeinde Walkenried (5 / 0)

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Bei Urlaubsrückkehr aus Risikogebieten: Das ist zu beachten

Wer nach Niedersachsen reist und sich in den vergangenen zehn Tagen in einem Risikogebiet im Ausland aufgehalten hat, muss sich unverzüglich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Grundlage ist hierfür ab dem 9. November 2020 die Niedersächsische Quarantäne-Verordnung. Darauf weist die Niedersächsische Landesregierung aktuell hin.

Das bedeutet: Unmittelbar nach der Einreise aus einem Risikogebiet müssen sich Betroffene auf direktem Wege in die eigene Wohnung, an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ununterbrochen von anderen Menschen absondern. Dies gilt auch für diejenigen Personen, die aus einem Risikogebiet über ein anderes Land nach Niedersachsen einreisen. Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, muss sich neben der Absonderung unverzüglich über das Internetportal www.einreiseanmeldung.de melden und auf das Vorliegen der Quarantänepflicht hinweisen. Die als Risikogebiete eingestuften Länder und Regionen veröffentlicht das Robert-Koch-Institut im Internet.

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