Osterode. Die aktuellen Coronavirus-Fallzahlen im Kreis Göttingen. Ab Montag gelten neue Regeln, außerdem gibt es einen Richtwert für weitere Beschränkungen.

Aktuell sind 141 Personen im Landkreis Göttingen am Coronavirus erkrankt. Das sind 3 weniger als am Vortag, meldet die Verwaltung. Die Gesamtzahl bestätigter Infizierter liegt demnach unverändert bei 809.

602 Menschen sind wieder von der Infektion genesen, 3 mehr als am Vortag. Es besteht jedoch unverändert ein Infektionsrisiko mit dem gefährlichen Virus. In Verbindung mit einer Erkrankung an Covid-19 sind dem Gesundheitsamt 66 Todesfälle gemeldet.

Zahlen aus den einzelnen Orten

Die Fallzahlen in den Städten und Gemeinden (Gesamtzahl Infizierte / aktuell Erkrankte):

•Flecken Adelebsen (6 / 3)

•Gemeinde Bad Grund (Harz) (45 / 8)

•Stadt Bad Lauterberg im Harz (78 / 12)

•Stadt Bad Sachsa (74 / 19)

•Flecken Bovenden (7 / 2)

•Samtgemeinde Dransfeld (12 / 1)

•Stadt Duderstadt (24 / 2)

•Gemeinde Friedland (2 / 1)

•Samtgemeinde Gieboldehausen (19 / 5)

•Gemeinde Gleichen (6 / 0)

•Stadt Göttingen (165 / 25)

•Stadt Hann. Münden (16 / 1)

•Samtgemeinde Hattorf am Harz (42 / 8)

•Stadt Herzberg am Harz (202 / 27)

•Stadt Osterode am Harz (92 / 25)

•Samtgemeinde Radolfshausen (2 / 0)

•Gemeinde Rosdorf (8 / 0)

•Gemeinde Staufenberg (5 / 1)

•Gemeinde Walkenried (4 / 1)

Richtwert für weitere Beschränkungen

In der Telefonkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefs der Länder am Mittwoch wurde angesichts der schrittweisen Lockerung der Schutzmaßnahmen ein statistischer Richtwert für sofortige erneute Beschränkungen vereinbart: 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb eines Landkreises (oder kreisfreien Stadt) in den vergangenen sieben Tagen.

Für den Landkreis Göttingen mit seinen 328.000 Einwohnern ergibt sich auf dieser Basis für den Freitag ein Wert von 2,44, also deutlich unter der 50er-Grenze. Erheblich darüber lag er hingegen am 18. April mit 61,58 – bislang der Spitzenwert. An weiteren 13 Tagen im April wurde der 50er-Richtwert ebenfalls teils deutlich überschritten.

Aufgrund der derzeitigen Lage soll diese rein statistische Größe künftig in der täglichen Meldung der Fallzahlen im Corona-Geschehen vorerst nicht ausgewiesen werden. Sofern signifikante Veränderungen, insbesondere eine Annäherung an den 50er-Richtwert, eintreten sollten, erfolgt frühzeitig in Hinweis an die Öffentlichkeit, verspricht die Verwaltung.

Neue Landesverordnung

Entsprechend der angekündigten Lockerungen in der kommenden Woche bereitet die Landesregierung eine weitere Novelle der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus vor. Die wesentlichen Regeln bleiben unverändert:

•physische Kontakte zu anderen Menschen als den Mitgliedern des eigenen Haushalts sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren;

•Kontakte außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird;

•Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind grundsätzlich auf zwei Personen beschränkt.

Mit der neuen Verordnung werden aber die Ausnahmen von diesen Regeln und die zulässigen Verhaltensweisen ausgeweitet, in jeweils klar definierten Grenzen. Zulässig sind dann, unter strengen Auflagen, beispielsweise:

•die Versorgung in Geschäften unabhängig von deren Größe,

•die touristische Nutzung von Campingplätzen und Ferienwohnungen,

•Zusammenkünfte in Vereinen,

•der Schulunterricht für weitere Jahrgänge,

•die Ausweitung der Kinderbetreuung in Notgruppen und Tagesgruppen,

•Ausbildungsdienst bei der Feuerwehr,

•die Nutzung von Bildungsangeboten,

•der Besuch in Restaurants und Gaststätten,

•weitere körpernahe Dienstleistungen,

•der Besuch von Fahrschulen.

Die Landesverordnung wird voraussichtlich am Wochenende veröffentlicht und tritt überwiegend am 11. Mai, in Teilen am 18. Mai, in Kraft. Die Ausweitung der Kinderbetreuung erfolgt in einigen Gemeinden, darunter in der Stadt Göttingen, aufgrund der Kurzfristigkeit der Verordnung so bald wie möglich, spätestens aber ebenfalls zum 18. Mai.

Eine Übersicht der wichtigsten Corona-Regeln aus der Verordnung des Landes Niedersachsen – inklusive der Ergänzungen durch Allgemeinverfügungen des Gesundheitsamtes für die Stadt und den Landkreis Göttingen – soll rechtzeitig auf der Webseite des Landkreises kompakt und verständlich zusammengestellt werden.

Corona in Osterode- Ein Überblick über die Situation vor Ort