Herzberg. Bisher sind keine weiteren Todfunde von Wildvögeln beim Landkreis Göttingen gemeldet worden. Auch wird weiterhin keine Stallpflicht angeordnet.

Nachdem bei einer toten Wildgans, die Ende Januar in Herzberg gefunden worden war, Vogelgrippe bzw. Aviäre Influenza (AI) festgestellt wurde, hatte der Landkreis Göttingen darum gebeten, mögliche weitere Todfunde von Wildvögeln zu melden.

Wir haben nachgefragt, wie sich die Lage seither entwickelt hat. Und – abgesehen von diesem Aufruf an die Bevölkerung – welche Maßnahmen der Landkreis derzeit noch ergreift, um weitere Fälle frühzeitig aufzuspüren.

Schwan am Herzberger Juessee zeigt Verhaltensauffälligkeiten

„Bis zum 6. Februar gab es keine weiteren Meldungen von verendeten Wildvögeln. Es wurde ein Schwan in Herzberg am Juessee mit Verhaltensauffälligkeiten gefunden, gefangen und nach Einschläferung zur Untersuchung auf Aviäre Influenza dem Veterinärinstitut des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit durch den Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz zugeleitet. Das Ergebnis steht aus. Ferner wurde eine Abklärungsuntersuchung auf AI von gehaltenem Geflügel im Raum Hilkerode durch den Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz eingeleitet. Auch hier steht das Ergebnis noch aus“, erklärt ein Sprecher des Landkreises.

Update: Landkreis bestätigt: Schwan aus Herzberg hatte Vogelgrippe

„Die Mitteilung von verhaltens-/bewegungs-auffälligen Wildvögeln sowie vornehmlich von Totfunden durch die Bevölkerung, insbesondere, wenn diese gehäuft anfallen, wird generell im Geflügelpestgeschehen als bedeutendes ,Frühwarnelement’ angesehen und seit Jahren im AI-Geschehen auch vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) entsprechend empfohlen.“

In die Beurteilung der Entwicklung und Lage (Risikowertung) gingen verschiedene Aspekte ein, insbesondere die Anzahl von Totfunden (mit positivem Untersuchungsergebnis auf AI-Virus) und deren zeitliche und räumliche Verteilung und Örtlichkeit sowie die jeweils betroffene Tierart. Ferner würden die Dichte und Anzahl von Hausgeflügelhaltungen berücksichtigt, insbesondere Freiland-/Auslaufhaltung von Geflügel im Umfeld, deren gehaltene Geflügelarten und Tierzahlen, sowie die Gesamtentwicklung in der Umgebung des Landkreises Göttingen.

Geflügelpest: Keine Stallpflicht, aber Empfehlung für wertvolle Ställe

Weiterhin ist keine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Das gilt auch für den Nachbarkreis Eichsfeld. Hier ist die Geflügelpest vor wenigen Tagen in einer privaten Hühnerhaltung in Niederorschel aufgetreten. Alle 19 Tiere seien verendet, teilte das Landratsamt Eichsfeld mit. Die Einschleppung der Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, erfolgte auch hier höchstwahrscheinlich durch Wildenten. In einem Umkreis von drei Kilometern wurde eine Schutzzone festgelegt.

Von einer allgemeinen Stallpflicht werde zunächst abgesehen, allerdings werde sie für wertvolle Ställe empfohlen. Fälle von Geflügelpest gab es in Thüringen zuletzt im Januar im Kreis Schmalkalden-Meiningen. Dem Gesundheitsministerium zufolge war zudem im Kreis Nordhausen eine infizierte tote Wildgans gefunden worden. Die Übertragung erfolgt laut Fachleuten vor allem durch den Kontakt zwischen Wild- und Hausvögeln.