Hörden. Arnd Barke wird übergangsweise Gemeindedirektor und das Verkehrsproblem in Hörden soll erleichtert werden.

Arnd Barke übernimmt bis zur Wahl eines neuen Samtgemeindebürgermeisters die Geschicke als Gemeindedirektor und Hördener Bürgerinnen und Bürger machen gegen die Verkehrsbelastung durch die Ortssanierung mobil: Viel Neues gab es in der jüngsten Sitzung des Rats Hörden zu besprechen.

Begonnen hatte die Sitzung mit einer Gedenkminute für den vor kurzem verstorbenen Samtgemeindebürgermeister, Henning Kunstin. Da Kunstin in Hörden auch der Gemeindedirektor war, musste in der Sitzung über eine Nachfolge abgestimmt werden. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem ein neuer Samtgemeindebürgermeister gewählt ist, wird nun der Kämmerer, Arnd Barke, das Amt des Gemeindedirektors und Matthias Franziskowski (in der Samtgemeinde für Bauplanungsrecht, Umweltschutz und Dorferneuerung zuständig) die Vertretung übernehmen.

Bürger werden selbst aktiv

Ein anhaltendes Problem bewegte viele Hördener dazu, bei der Sitzung dabei zu sein: Die Belastung durch das gestiegene Verkehrsaufkommen in Hörden aufgrund der Straßensanierungsarbeiten in Herzberg hat die Hördener mobil gemacht. Lastwagen, die durch den Ort rasen und sogar über den Bürgersteig ausweichen (wir berichteten) – das gehört in Hörden zum Alltag. Inzwischen helfen sich die Einwohner selbst und stellen Schubkarren auf den Gehweg.

Zwar gilt seit einiger Zeit auf der Durchgangsstraße Tempo 30, doch daran halten sich wohl auch nicht alle Verkehrsteilnehmer, was auf der jüngsten Sitzung deutlich wurde. Erwartungsgemäß waren viele Einwohner dabei. Wie Hördens Bürgermeister Stefan Henkel berichtete, sei in den vergangenen Tagen aber Bewegung in die Thematik gekommen. Leider habe aber, entgegen der ursprünglichen Aussage, an dieser Sitzung nun doch kein Mitarbeiter des Landkreises teilnehmen können.

Eine Ampelanlage soll Erleichterung schaffen

Der Grund sei, dass momentan so viele Ortschaften Probleme mit dem Durchgangsverkehr hätten, dass der Landkreis nicht alle gleich bedienen könne, ergänzte Reiner Gropengießer. Ein vorläufiger Lösungsvorschlag von der Verwaltung der Samtgemeinde und dem Kreis Göttingen: Eine zeitnahe Installation einer Ampelanlage, die auf einer noch festzulegenden Strecke den Verkehr einseitig durch Hörden führt. „Dass wir gar keinen Durchgangsverkehr haben werden, wird nicht funktionieren“, so Gropengießer. „Die Ampel wäre auf jeden Fall eine Erleichterung“.

Der Lastwagenverkehr werde zwar tatsächlich mit einer Beschilderung ab Münchehof umgeleitet, aber die Lkw würden sich nicht daran halten, so Gropengießer weiter. In der Einwohnerfragestunde äußerten sich die Einwohner mit gemischten Gefühlen über die Idee der Ampelschaltung. Einige befanden die Lösung für gut. Andere sagten, dass das Problem dadurch auch nicht gelöst werden könne, da das Verkehrsaufkommen sich dadurch nicht reduziere. Auch wurde eine deutlich bessere und größere Beschilderung mit dem Durchfahrtverbot für Lkw angesprochen. Ein Einwohner sagte: „Man sieht es den Lkw-Fahrern an, dass sie wütend sind. Die kochen. Und je mehr Einschränkungen man macht, umso rücksichtsloser wird gefahren“. Da sich die Lkw-Fahrer nicht an den Umleitungsschildern, sondern überwiegend über das Navigationssystem von Google orientieren würden, sagte Gropengießer, dass man gerade dabei sei, dies an Google weiterzugeben – das könne aber dauern. Ein weiterer Anwohner meldete Bedenken an, dass es bei Installation einer Ampelanlage zu einem erhöhten Geräuschpegel kommen könne. Wie auch deutlich wurde, habe die Polizei auch nicht die benötigten personellen Kapazitäten, um Kontrollen durchzuführen.

Keine Vereinbarung mit Landkreis

Einig war sich der Rat bei dem künftigen Umgang mit Erstattungen von Bauhofleistungen in der Samtgemeinde, ab dem kommenden Jahr keine Kostenerstattungen für Bauhofleistungen zwischen der Samtgemeinde und den Mitgliedsgemeinden zu erheben. Hintergrund ist, dass mit dem Steueränderungsgesetz verabschiedete Neuregelung der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts zahlreiche Auswirkungen auf die Besteuerung der öffentlichen Hand haben. Demnach könnten auch die Bauhofleistungen umsatzsteuerpflichtig werden. Zur Vermeidung dieser Steuerpflicht besteht die Möglichkeit der Realisierung der Bauhofleistungen über die Samtgemeindeumlage.

Die Ratsmitglieder sprachen sich des Weiteren gegen den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis aus. Der Hintergrund: Die Gemeinde Hörden nimmt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis seit 2017 die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahr. Ab Januar 2023 soll es eine neue Vereinbarung geben. Wie aus dieser hervorgeht, erfolgt die Finanzierung durch den Landkreis über fünf Jahre mit jährlich 8 Millionen, verteilt auf alle Kommunen ohne jährliche Anpassung beziehungsweise Dynamisierung. Für die Gemeinde ergebe sich aufgrund der Berechnung eine Jahressumme von 26.458 Euro, erklärte Barke. Aktuell werde im Haushaltsplan 2022 aber ein Zuschussbedarf in Höhe von 65.900 Euro ausgewiesen.

Zuschussbedarf der kreisangehörigen Gemeinden steigt

„Bemerkenswert ist insgesamt, dass eine kreisweite Erhebung ergeben hat, dass die Zuschussbedarfe der kreisangehörigen Gemeinden von 2016 bis 2022 von rund 25 Mio Euro auf nunmehr 45 Mio Euro angestiegen sind“, so Barke. Davon sollen nun vom zuständigen Aufgabenträger lediglich 8 Millionen Euro finanziert werden. Aus Sicht der Verwaltung würden mit der abzuschließenden Vereinbarung viele rechtliche Verpflichtungen auf die Gemeinde Hörden zukommen, zum Beispiel, dass sie die Vorsorge zu treffen habe, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf an Kita-Plätzen befriedigt werden könne. Das bedeutet, dass die Gemeinde also einen Puffer vorzuhalten habe und nicht alle zur Verfügung stehenden Plätze vergeben dürfe. Oder aber es müsse baulich Vorsorge getroffen werden. „Das Problem ist, dass den Gemeinden in der neuen Vereinbarung vieles auferlegt wird und sich der Landkreis finanziell nicht angemessen beteiligt“, so Barke. Im Bereich der Kitas käme ohnehin ein erheblicher Zuschussbedarf auf die Gemeinden zu, die Energiekosten würden steigen und demnächst müsse auch eine dritte Kita-Kraft vorgehalten werden.