Schwiegershausen/Hattorf. Es wird wieder dunkel auf dem Hattorfer Berg: Die Windräder sollen nachts künftig nur noch bei Bedarf blinken. Ein Gesetz fordert die Umrüstung.

Die Windräder auf dem Hattorfer Berg blinken nachts nicht mehr. Das teilt Wilhelm Sonntag, Geschäftsführer der Betreibergesellschaft des Windparks, mit. Bislang blinkten die Anlagen tagsüber mit weißem Licht und in der Nacht mit rotem Licht. Zusätzlich sind die Türme noch jeweils mit zwei Beleuchtungsebenen versehen.

„Die nächtliche Illumination hat in der Einwohnerschaft der umliegenden Dörfer nicht unbedingt zur Freude beigetragen“, schreibt Sonntag in seiner Mitteilung. Einige hätten sich durch das ständige Blinken in der Nacht belästigt gefühlt.

Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und 2019 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) so angepasst, dass es Abhilfe dafür geben muss. Alle neu zu errichtenden Windkraftanlagen und alle bestehenden Anlagen sind somit bis Ende dieses Jahres technisch umzurüsten. Sie dürfen nachts nur noch blinken, wenn sich ein Luftfahrzeug, zum Beispiel ein Flugzeug oder Hubschrauber nähert. „Dass die Lichter nachts nunmehr auf dem Berg dunkel bleiben, hat also nichts mit den allgemeinen Energiesparmaßnahmen zu tun“, so Sonntag.

Technische Umsetzung mit Transpondern

Technisch gebe es mehrere Möglichkeiten, die gesetzlichen Vorgaben der EEG-Novelle von 2019 umzusetzen. Die Betreiber des Windparks auf dem Hattorfer Berg haben sich laut Sonntag für die umweltfreundliche Transponder-Lösung von der Firma Lanthan Safe Sky entschieden. Die Steuerung sei so eingestellt, dass nach Ende der so genannten „bürgerlichen Dämmerung“ die roten Leuchten abgeschaltet werden. Der jeweilige Zeitpunkt ist vorprogrammiert, richtet sich also nicht nach den ebenfalls an den Windkraftanlagen eingebauten Lichtsensoren, die für die Schattenabschaltung und das Umschalten von Tag- auf Nachtbefeuerung benötigt werden.

Im Windpark sei an einer Windkraftanlage ein Transponder installiert, der bis zu einer Entfernung von zehn Kilometern Flugobjekte erkenne, die bis zu einer Höhe von 600 Metern im niedrigen Luftraum fliegen. Nur für diesen Fall würde die gesamte Nachtbefeuerung angeschaltet und wieder ausgeschaltet, wenn das Flugobjekt den Zehn-Kilometer-Radius wieder verlassen hat. „Die Transponder funktionieren ähnlich wie ein Bewegungsmelder“, erklärt Wilhelm Sonntag. „Eine andere Möglichkeit wäre gewesen, per Radar die Flugobjekte zu orten. Die Radartechnik ist jedoch in gesundheitlicher Sicht umstritten.“

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Es ist eher unwahrscheinlich, dass sich nachts Flugzeuge oder Hubschrauber dem Windpark nähern. Und daher wird es wohl überwiegend dunkel auf dem Hattorfer Berg bleiben. 2016 war auf dem Hattorfer Berg ein Windpark mit sechs Anlagen errichtet worden. Weil mit der Gesamthöhe je Anlage die 100-Meter-Grenze überschritten wurde, mussten sie mit einer Tag- und Nachtbefeuerung nach den Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes ausgerüstet werden.

Mehr Akzeptanz in der Bevölkerung?

Wilhelm Sonntag rechnet indes mit einem vermehrten Zubau von Windkraftanlagen. Diese neue Form der Gefahrenabwehr im Luftraum werde dazu beitragen, die Akzeptanz für Windenergie in der Bevölkerung zu erhöhen, glaubt der Schwiegershäuser. Einen Rückgang privater Investoren wegen steigender Kosten durch die nötige neue Technologie erwarte er nicht, sagt Sonntag auf Nachfrage unserer Zeitung. Die Kosten seien gemessen an der Gesamtinvestition zu vernachlässigen.

Schon jetzt sei jedoch absehbar, dass es kaum zu schaffen ist, alle Windparks in Deutschland fristgerecht bis Jahresende umzurüsten – Personalmangel und Lieferengpässe stünden dem entgegen, so Sonntag. Eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 hält er für wahrscheinlich. „Auch wenn die Umrüstung einen hohen finanziellen Aufwand für den Betreiber bedeutet, die verbesserte Akzeptanz der Windenergie in der Bevölkerung lohnt diesen Einsatz allemal“, so der Anlagenbetreiber.