Bad Lauterberg. Etwa die Hälfte der in 2019 erwirtschafteten Mieteinnahmen will die Baugenossenschaft in den Wohnungsbestand investieren.

Die Gemeinnützige Baugenossenschaft Bad Lauterberg schließt das Geschäftsjahr 2019 erneut mit positiven Zahlen ab, wie der Vorstandsvorsitzende Ingo Fiedler erläutert. Rund 50 Prozent der Mieteinnahmen werden direkt wieder in den Wohnungsbestand investiert, ältere Wohnungen modernisiert, neue Bäder eingebaut, Dächer erneuert oder Fassaden gestrichen. Die Baugenossenschaft investiert mehr als 600.000 Euro in den Wohnungsbestand.

Im vergangenen Jahr kam die Anschaffung von Mülltonnenboxen außergewöhnlich als Folge der Einführung der Bio-Tonne hinzu. „Die Baugenossenschaft tut sehr viel für den Erhalt der Gebäude und Wohnungen und nimmt auch Geld für Maßnahmen in die Hand, die wirtschaftlich nicht zwingend notwendig sind, wie zum Beispiel Gestaltung von Außenanlagen oder Pflasterungen von Hinterhöfen oder eben die Mülltonnenboxen. Immer öfter entscheidet der erste und äußere Eindruck, ob ein Mietverhältnis eingegangen wird, oder nicht. Diesen und anderen Gegebenheiten tragen wir Rechnung“, sagt Fiedler.

Im aktuellen Jahr wird das Gebäude in der Ahnstraße 18 saniert. So wird das Dach erneuert, die Fassade gestrichen, die Eingangstür und Gehweg erneuert. Diese Maßnahme wird über 100.000 Euro kosten. Eine Mieterhöhung hierfür wird die Genossenschaft nicht erheben.

Wirtschaftlich hat die Gemeinnützige Baugenossenschaft eine Bilanzsumme von 4.885.831 Euro und einer Eigenkapitalquote von fast 60 Prozent. Der Jahresgewinn von rund 72.000 Euro fällt aufgrund höherer Investitionsmaßnahmen geringer aus als in den Vorjahren, entspricht aber den Planzahlen. Der Jahresabschluss wurde bereits vor der Corona-Krise vom Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen/Bremen e.V. ohne Mängel geprüft. Die kommende Mitgliederversammlung am Mittwoch, 24. Juni, wird aufgrund der Corona-Krise in veränderter Form abgehalten.

Die gesetzlich notwendigen Beschlüsse und Berichte werden kürzest möglich dargestellt und die Sitzung innerhalb von 15 bis 30 Minuten beendet sein. Die Abstandsregelungen, Begrenzung der Teilnehmerzahl, Verzicht auf Getränke und Speisen und Tragen von Mund-Nasenschutz sind Hygieneauflagen, die eingehalten werden müssen. Die Versammlung ist beschlussfähig ohne eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern. Die Genossenschaft bittet alle Interessierten, nur an der Versammlung teilzunehmen, wenn sie gesund sind und nicht zur Corona-Risikogruppe zählen.