Windhausen/Bad Grund. Auch mit den Themen Spielplatzwanderweg, neues Feuerwehrfahrzeug und Erholungspark Hübichalm hat sich der Rat der Gemeinde Bad Grund beschäftigt.

In der jüngsten Sitzung des Rates der Gemeinde Bad Grund, konnte Gemeindebürgermeister Harald Dietzmann berichten, dass das Projekt Spielplatzwanderweg als Startprojekt des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) für die kommende Förderperiode 2023 bis 2027 der Leader-Region Osterode ausgewählt wurde. Dadurch habe man Zeit gewonnen, da der Förderantrag direkt bei der Genehmigung durch das Ministerium gestellt werden könne.

Momentan warte man noch auf einen positiven Bescheid, ob das Projekt vom Ministerium anerkannt werde. Außerdem laufe gerade die Vorbereitung der Ausschreibung zum Dorfentwicklungsprogramm, das wahrscheinlich im Jahr 2024 startet, für das zu beauftragende Planungsbüro. Die Dorfentwicklung soll mit öffentlicher Beteiligung vorgenommen werden.

Einstimmige Beschlüsse

In der Sitzung wurden auch zahlreiche Beschlüsse einstimmig verabschiedet. So unter anderem der Jahresabschluss der Ver- und Entsorgungsbetriebe für das Jahr 2020 und die Jahresabschlüsse 2021 der Kindertagesstätten. Diese weisen ein geringere Defizit für das Haushaltsjahr um insgesamt rund 130.000 Euro aus (wir berichteten). Auf Grund der regelmäßig verzögerten Abrechnung der Landespersonalkostenzuschüsse und der sich daraus jeweils entstehenden Finanzierungsrisiken, sei jedoch zu erwarten, dass der sehr positiven Abrechnung des Jahres 2021 zugleich wieder eine negative Entwicklungen für 2022 folgen können. Vor diesem Hintergrund sei es ratsam, einen Haushaltsrest in Höhe von 50 Prozent beziehungsweise 65.000 Euro des in 2021 erwirtschafteten Überschusses zu bilden.

Einstimmig ging auch der Beschluss über die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges als Ersatz für das Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) der Ortswehr Eisdorf am Standort Willensen durch den Rat. Ebenso war es beim Antrag der SPD-Fraktion. In diesem ging es um die Beauftragung der Verwaltung, zu prüfen, ob und in welcher Form es zu einer Verbesserung der baulichen und räumlichen Situation für den Kindergarten Bad Grund führen könne. So etwa wenn alternativ eine Grundsanierung inklusive Umbau und baulicher Erweiterung am bestehenden Standort erfolge, ein Neubau an einem geeigneten Standort erfolge oder der Umzug des Kindergartens in ein geeignetes Gebäude inklusive Außengelände stattfinde.

Ebenso wurde einstimmig über den Bebauungsplan Erholungspark Hübichalm abgestimmt. Die neuen Eigentümer des Campingplatzes Hübichalm sind aufgrund fortentwickelter Nutzungsabsichten an die Gemeinde Bad Grund mit der Bitte um Anpassung der bauleitplanerischen Rahmenbedingungen herangetreten. Denn sie wollen das Angebotsspektrum kurz-, mittel- und längerfristig durch Ferien- und Wochenendhäuser erweitern (wir berichteten).

Keine Aussage zu Kita-Fortschritt

Es ging auch um die Änderung des Bebauungsplanes Bergteile in Willensen. Hier sollen Baugebiete entstehen (wir berichteten). Zum verabschiedeten Beschluss über das Straßenbauprogramm der Gemeinde soll eine Inaugenscheinnahme der betreffenden Straßen erfolgen.

Auf Nachfrage unserer Zeitung nach dem Fortschritt zum Krippen-Anbau an den DRK-Kindergarten in Gittelde antwortete Dietzmann, dass man zum Richtfest und zur Eröffnung keine verbindliche Aussage treffen könne. Dies liege an Lieferengpässen bei unterschiedlichen Gewerken (Steine und Holz). In Bereichen habe man schon auf andere Steine ausweichen müssen, weil die ursprünglich dafür vorgesehenen nicht lieferbar waren. Wie der stellvertretende Ratsvorsitzende, Olaf de Vries, sagte, hätte eigentlich das Richtfest bereits stattfinden sollen.