Windhausen. Öffentliche Einrichtungen in den Ortschaften sind geschlossen. Anstehende Veranstaltungen werden abgesagt oder bis auf Weiteres verschoben.

Das Coronavirus wirkt sich auch auf das öffentliche Leben sowie die Arbeit der Verwaltung in der Gemeinde Bad Grund aus. Aus diesem Grund hat die Gemeindeverwaltung, entsprechend der Vorgaben von Landkreis-, Landes- und Bundesebene Maßnahmen getroffen, mit dem Ziel die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Darüber informiert Bürgermeister Harald Dietzmann in einer Pressemitteilung.

Demnach bleiben alle öffentlichen Einrichtungen zunächst geschlossen, voraussichtlich mindestens bis zum 18. April. Darunter fallen neben den Dorfgemeinschaftshäusern der Ortschaften in der Gemeinde Bad Grund, den Turnhallen und Lehrschwimmbecken, den Büchereien in Badenhausen und Gittelde sowie dem Bergbaumuseum in der Bergstadt Bad Grund (wir berichteten) außerdem sämtliche Veranstaltungsräumlichkeiten in den Orten, Jugendräume und Jugendcafés sowie die Sportheime und -plätze. Weiter sind betroffen: Das Kultur- und Sportzentrum Eisdorf und die Räume in ehemaligen Rathäusern und Gemeindebüros, heißt es in der Mitteilung.

Die Schulen und Kindertagesstätten sind in Niedersachsen seit Montag, 16. März, geschlossen. Das gilt auch für die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in der Gemeinde. Auch hier sei der Betrieb bis zum 18. April aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises Göttingen untersagt. Davon ausgenommen sind Notfallbetreuungsgruppen, die in Kitas und Grundschulen möglich sind. „Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Notbetreuung auf das notwendige Maß zu beschränken ist und daher einer besonderen Begründung bedarf“, so Bürgermeister Harald Dietzmann in der Mitteilung.

Im Bedarfsfall müssten sich betroffene Eltern mit den jeweiligen Einrichtungen abstimmen. Allgemein sind die Notfallgruppen für Kinder gedacht, deren Eltern in Berufen wie etwa der Krankenpflege, bei der Polizei oder der Feuerwehr arbeiten. Die in den Osterferien, vom 30. März bis 3. April geplante Schüler-Ferienbetreuung entfällt.

Öffentliche Veranstaltungen finden nicht mehr statt

Sämtliche öffentliche Veranstaltungen werden ab sofort untersagt. Ausgenommen davon sind die Gremien der kommunalen Verwaltung sowie weitere politische Sitzungen. Als Richtgröße gelten laut Anordnung des Landkreises Göttingen Treffen im Freien ab einer Zahl von zehn Personen. Alle privaten Feiern mit mehr als 50 Teilnehmern werden ebenfalls untersagt.

Von diesen Regelungen betroffen sind auch die Osterfeuer in den Ortschaften, informiert die Gemeindeverwaltung. Sie werden in diesem Jahr im gesamten Landkreis Göttingen nicht stattfinden. Die Gemeinde sagt zudem die Umwelttage ab, die in den einzelnen Orten für Samstag, 28. März, geplant waren.

Die Nutzung gemeindlicher Grundstücke für jegliche Art von Veranstaltungen wird ebenfalls bis auf weiteres nicht erteilt. Einzig mögliche Ausnahme seien „Sondernutzungen, die ausschließlich den Handel mit Waren des täglichen Bedarfs zum Inhalt haben und damit der Grundversorgung der Bevölkerung dienen“, schreibt die Verwaltung. Hier werde im Einzelfall entschieden. Um vorherige Kontaktaufnahme wird gebeten.

Die Öffnungszeiten des Gemeinderathauses sollten zunächst nur eingeschränkt werden. Inzwischen habe man sich jedoch dazu entschieden, den Publikumsverkehr vollständig einzustellen, so Harald Dietzmann am Mittwoch im Gespräch mit unserer Zeitung. Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung seien per Telefon oder E-Mail jedoch auch weiterhin zu erreichen. Persönlich sollten die Bürger nur in notwendigen Fällen das Rathaus aufsuchen, und auch das nur nach vorheriger Absprache.

Man werde regelmäßig auf die aktuelle Lage reagieren und Maßnahmen ergreifen, um in einer Krisensituation jederzeit handlungsfähig zu sein, versichert die Gemeinde abschließend.