Berlin. Beim Bürgergeld sollte eine sogenannte Vertrauenszeit eingeführt werden. Nun kommt es doch anders. Was hinter der Entscheidung steckt.

Ab 2023 soll das Bürgergeld die Grundsicherung für erwerbsfähige und bedürftige Menschen darstellen. Dabei sollen laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Weiterbildungen und der Erwerb von Berufsabschlüssen im Vordergrund stehen. Um diese Ziele zu erreichen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitssuchenden und Jobcentern geplant.

Grundlage dieser Kooperation soll Vertrauen sein. Deshalb sollte mit dem Bürgergeld die sogenannte Vertrauenszeit eingeführt werden. Doch nun kommt es doch anders. Wir erklären, warum die Vertrauenszeit nun doch nicht eingeführt wird.

Bürgergeld-Pläne: Vertrauenszeit sollte für sechs Monate gelten

Als Vertrauenszeit bezeichnet der Gesetzentwurf der Bundesregierung die ersten sechs Monate, in denen das Bürgergeld bezogen wird. In diesem Zeitraum sollten besondere Regeln gelten.

  • Auch wenn es zu Pflichtverletzungen kommt, sollte es keine Sanktionen wie Leistungskürzungen geben.
  • Um solche Verletzungen handelt es sich zum Beispiel, wenn eine Bürgergeld-Empfängerin oder ein -Empfänger keine Bewerbungen schreibt oder nicht zu Schulungen erscheint, obwohl es dazu eine Absprache mit dem Jobcenter gab.
  • Nach Ablauf der sechs Monate sollten Leistungskürzungen von bis zu 30 Prozent des Regelsatzes, also der Pauschale für den Lebensunterhalt, möglich sein.

Kritiker, allen voran die Unionsparteien, sahen die Vertrauenszeit kritisch. Sie gingen davon aus, dass dadurch der Anreiz, wieder eine Arbeit aufzunehmen, sinkt. Durch die Unstimmigkeiten zwischen Regierung und Opposition kam es zur Blockade des Gesetzes im Bundesrat. Das Vorhaben wurde daraufhin an den Vermittlungsausschuss übergeben, in dem man sich darauf einigte, die Vertrauenszeit doch nicht einzuführen.

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Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.