Verden. Zum Start des Mordprozesses am Landgericht Verden gegen einen 43-Jährigen schildert die Staatsanwältin grausame Taten.

Nach der Tötung einer 17 Jahre alten Schülerin und zwei weiteren Angriffen auf Frauen hat in Verden der Prozess gegen den 43 Jahre alten Angeklagten begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Mord und zweifachen versuchten Mord vor. Sie geht davon aus, dass der Mann aus Mordlust oder aus niedrigen Beweggründen handelte, wie die Staatsanwältin bei der Anklageverlesung am Mittwoch sagte. Aus Platzgründen startete der Prozess nicht in den Räumen des Landgerichts, sondern in der Stadthalle Verden.

Nach den Ermittlungen der Anklagebehörde lebte der Angeklagte zum Zeitpunkt der Taten im September 2023 auf einem Bauernhof. Da seine Eltern im Urlaub waren, sollte er sich alleine um die Tiere kümmern. Der Mann habe sich überfordert gefühlt und Frust empfunden, führte die Staatsanwältin bei der Anklageverlesung aus. Eigene soziale Kontakte habe er nicht gehabt. Vor den Taten soll sich der Landwirtschaftsmeister Bilder und Videos von gefesselten Frauen, einer Vergewaltigung und Tierpornografie angesehen haben.

Anklage: Landwirt soll Inlineskaterin mit Messer attackiert haben

Am 10. September 2023 habe der Angeklagte den Entschluss gefasst, einen Menschen zu töten, sagte die Staatsanwältin. Er sei in sein Auto gestiegen, um ein geeignetes Opfer zu finden. Der Mann habe sich durch die Gewalttat Freude oder Befriedigung erhofft oder er habe Rache nehmen wollen, so die Juristin. Demnach soll der heute 43-Jährige gezielt nach Frauen gesucht haben, die einer früheren Mitschülerin ähnlich sehen. Von dieser sei der Angeklagte enttäuscht gewesen, weil sie keine Beziehung mit ihm wollte. Der Deutsche sei überzeugt davon, dass Frauen mit einem ähnlichen Aussehen kein Recht auf Leben hätten, sagte die Staatsanwältin.

Auf der Suche nach einem Opfer soll der Mann in Barenburg südlich von Bremen der 17 Jahre alten Schülerin auf Inlineskates begegnet sein. Er soll sie gestoppt und direkt angegriffen haben. Er habe das Messer so verwendet, wie er es seit Jahren bei der Notschlachtung von Schweinen getan habe, sagte die Staatsanwältin. Nach der Tat soll er die Leiche in einen Graben geworfen haben.

Wenige Tage später habe der Angeklagte erneut beschlossen, eine Frau zu töten, so die Juristin. Er habe einen Rucksack gepackt - unter anderem mit einem Messer, einer Sturmhaube, Kabelbinder und Panzerband. Auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants in Sulingen im Landkreis Diepholz soll er den Eingangsbereich beobachtet haben. Dann soll er eine Frau, die seiner früheren Mitschülerin ähnlich sehen soll, mit einem Messer angegriffen haben. Auch hier soll er in Tötungsabsicht in den Halsbereich gestochen haben. Zeugen eilten der damals 30-jährigen Schwerverletzten zu Hilfe, der Täter floh. Die Frau überlebte und leidet bis heute an den Folgen der Tat.

Auf der Flucht soll der Angeklagte später mit einem Auto in Burgwedel in der Region Hannover gezielt von hinten auf eine 18 Jahre alte Joggerin zugefahren sein, die der früheren Mitschülerin ähnlich sehen soll. Auch hier soll der Mann laut Staatsanwaltschaft eine Tötungsabsicht gehabt haben. Die Frau stürzte und wurde schwer verletzt. Ohne schnelle medizinische Versorgung hätte sie sterben können, sagte die Staatsanwältin. Die Frau leide ebenfalls bis heute unter den Folgen der Tat.

Verden: Angeklagter schweigt, Verhandlung unterbrochen

Der Angeklagte, der mit Fußfesseln im Saal saß, verfolgte die Ausführungen der Staatsanwaltschaft äußerlich ruhig. Zu den Vorwürfen wollte er sich am ersten Prozesstag nicht äußern. Seine Verteidigerin und sein Verteidiger kündigten eine Einlassung zu einem späteren Zeitpunkt an. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat der Mann die Tötung der 17-Jährigen vor Beginn des Prozesses gegenüber einem psychiatrischen Sachverständigen gestanden. Angaben zum Motiv machte der Mann demnach damals nicht.

Am ersten Prozesstag wurde die Verhandlung mehrfach für Beratungen der Prozessbeteiligten unterbrochen. Die Verteidigung stellte nach rechtlichen Hinweisen des Vorsitzenden Richters einen Befangenheitsantrag gegen die Kammer, zog diesen nach verschiedenen Ausführungen der Prozessbeteiligten und einer weiteren Pause aber wieder zurück.

Die Verhandlung soll am 14. März fortgeführt werden – möglicherweise wird sich dann der Angeklagte zu den schweren Vorwürfen äußern. Das Gericht hat für den Mordprozess zunächst Termine bis Juli 2024 angesetzt und rund 40 Zeugen sowie zwei Sachverständige geladen.

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