Göttingen. Gerichtsurteil: Der Landkreis darf Waffenbesitzern die Erlaubnis entziehen, wenn sie nicht nachweisen, dass sie ihre Waffen sicher aufbewahren.
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Göttingen. Gerichtsurteil: Der Landkreis darf Waffenbesitzern die Erlaubnis entziehen, wenn sie nicht nachweisen, dass sie ihre Waffen sicher aufbewahren.
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