Göttingen. Aufgrund der Fusion gibt es zurzeit zwei Ärztliche Leitungen, künftig soll diese Aufgabe wie vom Gesetz vorgesehen ein einziger Arzt übernehmen.

Die Ärztliche Leitung des Rettungsdienst ÄLRD im Landkreis wird neu organisiert. Damit befasst sich der Ausschuss für Finanzen und öffentliche Einrichtungen des Kreistages in seiner Sitzung am Dienstag. Die ÄLRD übernimmt ein im Rettungsdienst tätiger Arzt, der auf regionaler bzw. überregionaler Ebene die medizinische Kontrolle über den Rettungsdienst wahrnimmt und für die Effektivität und Effizienz der präklinischen notfallmedizinischen Patientenversorgung und -betreuung verantwortlich ist.

Gesetzlich ist vorgegeben, dass es in einem Landkreis nur einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst geben darf. Aufgrund der Fusion gibt es zurzeit noch zwei Ärztliche Leitungen Rettungsdienst: für den Altkreis Göttingen Dr. Markus Roessler als Vertreter der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) und für den Altkreis Osterode Dr. Rainer Schenk.