Berlin. Wie viel Unterhalt müssen Väter zahlen? Das soll künftig auch von ihrem Einsatz für die Erziehung abhängen. Wer davon profitieren kann.

Der Vater zahlt, die Mutter behütet das Kind: Nach diesem Prinzip funktioniert – grob gesagt – das Unterhaltsrecht nach einer Scheidung oder Trennung der Eltern. Zumindest, wenn, wie in der Regel, das Kind bei der Mutter bleibt. Für Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) entspricht dies aber nicht mehr der Lebensrealität der getrennten Familien.

Das Unterhaltsrecht ignoriere, dass viele Eltern gemeinsam erziehen und betreuen, so Buschmann. Er will nun die Unterhaltslasten fairer verteilen. Die Eckpunkte der geplanten Unterhaltsreform erläuterte er gegenüber dieser Redaktion vorab im Interview. In wenigen Tagen sollen sie veröffentlicht werden.

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Unterhaltszahlung: Wer soll entlastet werden?

Buschmann will vor allem Väter oder Mütter entlasten, die sich zu 30 oder 40 Prozent in die Betreuung einbringen, aber trotzdem den vollen Unterhalt zahlen. Etwa wenn sie zweimal im Monat am Wochenende und den angrenzenden Tagen das Kind betreuen. Oft halten sie dann in ihrer Wohnung ein Kinderzimmer vor, sie kochen Essen, waschen Kleidung. Sie fahren mit ihren Kindern in den Urlaub und helfen bei den Hausaufgaben. Das habe, so Buschmann, in vielen Fällen bisher kaum Auswirkungen auf den von ihnen gezahlten Unterhalt.

Scheidungen sind teuer. Und oft belasten die Unterhaltunszahlungen die Hauptverdiener.
Scheidungen sind teuer. Und oft belasten die Unterhaltunszahlungen die Hauptverdiener. © DOC RABE Media - Fotolia | Unbekannt

„Wir wollen klare und faire Regeln dafür schaffen, wie diese Leitung des mitbetreuenden Elternteils beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen ist“, sagte Buschmann. Sein Rechenbeispiel: Der Vater verdient 4000 Euro im Monat, die Mutter 2000 Euro. Die Mutter betreut überwiegend die Kinder und bekommt dafür etwa 500 Euro Unterhalt – pro Kind. Der Vater übernimmt aber zu 40 Prozent die Erziehung. Buschmann will, dass dies anerkannt wird und er künftig nur noch 400 Euro pro Kind zahlen muss. Er würde also, rechnet Buschmann vor, 100 Euro sparen, wenn seine Reform durchkommt.

Werden allein erziehende Mütter benachteiligt?

Wer überwiegend betreut, muss – wenn die Reform kommt – damit rechnen, weniger Unterhalt für das Kind oder die Kinder zu erhalten. Für den Justizminister ist das aber nicht unbedingt ein Nachteil: Er geht davon aus, dass die Reform Unterhaltszahler motiviert, sich stärker um die Erziehung der Kinder zu kümmern. Hauptbetreuende Mütter würden dadurch erheblich entlastet. „Sie können dann stärker berufstätig sein“, sagt Buschmann.

Wie profitieren Kinder von der Reform?

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Wenn weniger Unterhalt gezahlt wird – ist das nicht ein Nachteil für das Kind? Für Buschmann ist eher das Gegenteil der Fall, weil ja dazu gehöre, dass der Vater sich erheblich einbringen muss, wenn er entlastet werden will. Das nütze dem Kindeswohl, ist der Justizminister überzeugt. Es sei in der Regel gut, zu beiden Eltern eine starke Beziehung zu haben. „Deshalb darf das Recht diejenigen, die sich besonders anstrengen, um eine solche starke Beziehung zu pflegen, nicht benachteiligen“, sagte der Minister. „Es wird höchste Zeit, das Unterhaltsrecht entsprechend zu modernisieren.“

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Ist die Reform in der Ampelkoalition überhaupt durchsetzbar?

An der Reform des Unterhaltsrechts sind schon mehrere Bundesregierungen gescheitert. Dass es innerhalb der Ampelregierung dazu Meinungsverschiedenheiten gibt, räumt auch Buschmann ein. Er sei sich aber sicher: „Das Familienrecht muss Schritt halten mit der gesellschaftlichen Entwicklung“. Deshalb sei er sehr zuversichtlich, dass der Ampel dieses Vorhaben gelingen werde.

Väter oder Mütter, die in Trennung leben und sich scheiden lassen wollen, haben oft viele Fragen, die den Unterhalt für das Kind oder die Kinder betreffen. Beraten lassen können sie sich bei Vereinen, Beratungsstellen oder bei einsprechenden Anwälten und Anwältinnen, die auf Familienrecht spezialisiert sind. Auch das örtliche Jugendamt berät und unterstützt Eltern bei Scheidungen und Trennungen. Dabei liegt der Fokus vor allem auf dem Kindeswohl. Die Beratung der Jugendämter ist kostenfrei.