Berlin. Bürgergeld-Empfänger erhalten seit Jahresbeginn rund 50 Euro mehr. 2024 könnte der Regelsatz weiter steigen. Wie hoch er dann ausfällt.

Das Bürgergeld ersetzt seit Anfang des Jahres das Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt. Bis zu 502 Euro im Monat bekommen berechtigte Alleinstehende seit Januar vom Staat. Dieser Betrag soll ab 2024 voraussichtlich erneut steigen. Denn bei der Berechnung der künftigen Regelsätze soll die aktuell hohe Inflation berücksichtigt werden.

Die lag 2022 im Mittel bei 7,9 Prozent und könnte bis Jahresende weiter auf hohem Niveau bleiben. „Auf Basis der diesjährigen Herbstprojektion 2022 der Bundesregierung und vor dem Hintergrund der bestehenden Unsicherheiten bezüglich der künftigen Preisentwicklung wird zum 1. Januar 2024 mit einem Anstieg der Regelbedarfsstufen von etwa sechs bis acht Prozent gerechnet“, heißt es in einem Bericht der Bundesregierung dazu. Im Mittel will die Regierung die Regelsätze für 2024 also um sieben Prozent anheben.

Bürgergeld-Erhöhung: So viel Geld könnten Empfänger ab 2024 erhalten

Das bedeutet: Ab 2024 wird das Bürgergeld voraussichtlich 537 statt 502 Euro pro Monat betragen. Ehepaare sollen dann 966 statt 902 Euro und Kinder mindestens 340 Euro erhalten. Für Kinder bis zu 14 Jahren gibt es derzeit einen Betrag zwischen 318 und 348 Euro monatlich.

Die derzeitigen Regelsätze und die mögliche Erhöhung

  • Alleinstehende Erwachsene: 502 Euro (+35 Euro)
  • Verheiratete und nicht-verheiratete Paare pro Person: 451 Euro (+32 Euro)
  • Erwachsene in Einrichtungen (nach SGB XII): 402 Euro (+28 Euro)
  • Junge Erwachsene unter 25, im Haushalt der Eltern und ohne Arbeit: 402 Euro (+28 Euro)
  • Jugendliche von 14 bis 18 Jahren: 420 Euro (+29 Euro)
  • Kinder von 6 bis 14 Jahren: 348 Euro (+24 Euro)
  • Kinder von 0 bis 5 Jahren: 318 Euro (+22 Euro)

Ausschlaggebend für die Höhe der Gelder ist jedoch nicht nur die Inflation. Die Regelsätze werden mit Hilfe der Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) erhoben. Dafür werden private Haushalte in ganz Europa über deren Einkommen sowie Höhe und Zusammensetzung der Konsumausgaben befragt. Die Ergebnisse werden anschließend mit allerhand Daten kombiniert, um einen Betrag zu ermitteln, der das Existenzminimum sichern soll. In Deutschland nehmen 0,2 Prozent aller privaten Haushalte auf freiwilliger Basis an der Befragung teil. Die Nächste findet bereits statt und läuft noch bis Dezember 2023.

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Kritik an den Regelsätzen kommt von Sozialverbänden. Der Regelsatz und auch die künftige Erhöhung seien trotz der Anpassungen zu gering, kritisiert der Sozialverband Deutschland. 53 Euro mehr im Monat würden nicht reichen, um die Menschen aus der Armut und ihren Nöten zu holen. Die Bezieherinnen und Bezieher des Bürgergeldes hätten trotz einer Erhöhung der Regelsätze für einen alleinstehenden Erwachsenen von 449 auf 502 Euro „faktisch nicht mehr, sondern weniger Kaufkraft zur Verfügung".

Auch Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa sagte, die seit Monaten ungewohnt hohen Inflationsraten führten dazu, dass die mit dem Bürgergeldgesetz beschlossenen Erhöhungen der Leistungen von den Preissteigerungen sofort aufgefressen würden. Mann müsse an deren Basis arbeiten. Sonst produzieren wir noch mehr Armut. (kat/lro/epd)