Karlsruhe. Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung dürfen auch bei der Europawahl wählen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung dürfen auf Antrag bereits an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Montag auf einen Eilantrag der oppositionellen Bundestagsparteien Grüne, Linke und FDP.

Dass Menschen mit Betreuung grundsätzlich wählen dürfen müssen, hatte das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden. Allerdings hat der Bundestag die Regeln erst ab Juli geändert. Die Frage nach dem Wahlrecht bei der Europawahl stand also noch im Raum.

82.000 Menschen haben Betreuung in allen Angelegenheiten

In Deutschland leben viele Menschen, um die sich Betreuer kümmern, etwa weil sie krank oder verwirrt sind. Für gut 82.000 von ihnen haben Gerichte eine Betreuung in allen Angelegenheiten bestellt. Um diese Gruppe geht es. Grüne, Linke und FDP wollen trotz der kurzen Zeit bis zur Europawahl am 26. Mai erreichen, dass die Betreuten daran teilnehmen können. Der Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis war Sonntag (14. April).

Die Fraktionen von Union und SPD hatten bei ihrer Entscheidung im März im Bundestag erklärt, warum die geänderten Regeln erst nach der Europawahl gelten sollen. Sie argumentierten, eine Änderung des Gesetzes so kurz vor der Wahl würde in die Vorbereitungen eingreifen.

Hintergrund: Karlsruhe: Betreute Menschen nicht von Wahlen ausschließen

Opposition kritisiert Entscheidung als diskriminierend

Die Opposition sieht das anders. Sie glaubt die Aufnahme der betroffenen Personen in das Wählerverzeichnis wäre noch möglich gewesen. Die Aufstellung der Kandidatenlisten sei kein Hindernis, da es zunächst nicht um das passive Wahlrecht gehe. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, hatte die Entscheidung des Bundestags als diskriminierend und nicht verfassungsgemäß kritisiert.

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Den Antrag der Opposition, die Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz sofort aufzuheben, hatte der Bundestag zuvor abgelehnt. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Jens Beeck nannte den Ausschluss von Menschen unter Vollbetreuung und Schuldunfähigen von der Europawahl eine Schande für die Demokratie. „Die Einstweilige Anordnung ist der letzte Schritt, diesen Grundrechtsbruch noch zu verhindern.“

Vom 23. bis 26. Mai wählen die Europäer ein neues Parlament. Lesen Sie hier, welche Parteien zur Europawahl antreten und wer die Spitzenkandidaten sind, welche Aufgaben das Europaparlament hat und ob man sich online oder per Briefwahl an der Europawahl beteiligen kann. Der Wahl-O-Mat zur Europawahl wird am 3. Mai veröffentlicht. (dpa)