Hannover. Seit Mittwoch gilt eine neue Corona-Verordnung in Niedersachsen – bis zum 22. Juni. Es gibt weitere Lockerungen für die Bürger.

Die Regeln zum Schutz vor der Corona-Pandemie werden in Niedersachsen verlängert – mit nur wenigen Lockerungen. Eine entsprechende Verordnung sei nun bis zum 22. Juni datiert, wie die Landesregierung am Dienstag in Hannover mitteilte.

Die Änderungsverordnung tritt am Mittwoch in Kraft. In großen Teilen bleiben demnach die Schutzmaßnahmen erhalten. Grund sei die täglich nicht unerheblichen Zahl von Neuinfektionen und die vergleichsweise hohe Sieben-Tage-Inzidenz in Niedersachsen, die zuletzt bei mehr als 400 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche lag. Am Dienstag wurden ein Wert von 412,7 und 7.621 Neuinfektionen erfasst.

Corona-Regeln in Niedersachsen: Diese Lockerungen sind vorgesehen

Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr etwa bleibt. Mehrere Lockerungen sind dennoch vorgesehen: Bisher waren Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern oder Rehabilitationseinrichtungen zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Maske verpflichtet. Nun kann die Leitung der jeweiligen Einrichtung die Beschäftigten, Patientinnen und Patienten oder Besucher je nach Lage zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten. Es müsse nicht unbedingt eine FFP2-Maske sein – und sie müsse auch nicht immer und überall getragen werden, teilte die Staatskanzlei mit.

In Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen oder Tageskliniken dürfen nicht nur Patientinnen und Patienten die Maske abnehmen, wenn dies zur Behandlung notwendig ist, sondern etwa auch Ärztinnen und Ärzte. Eine Maskenpflicht für dort Beschäftigte gilt nicht in Räumen, die für Patienten nicht zugänglich sind. Die Maskenpflicht bleibt aber dort, wo besonders vulnerable Patienten geschützt werden müssen.

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In Flüchtlings- oder Asylbewerberheimen müssen die Menschen den Angaben zufolge nicht mehr mindestens zweimal pro Woche getestet werden, aber weiterhin bei der Aufnahme in die Einrichtung. FFP2-Masken müssen dort weiterhin getragen werden.

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