Braunschweig. Immer mehr Flüchtlinge aus der Ukraine kommen in unsere Region. Wir haben die aktuellen Corona-Regeln zusammengefasst – auf Deutsch und Ukrainisch.

Immer mehr Flüchtlinge aus der Ukraine kommen in Niedersachsen an. Gleichzeitig hat die Corona-Pandemie Deutschland noch immer fest im Griff. Welche Corona-Regeln gelten zurzeit? Wir haben eine Übersicht für Geflüchtete erstellt.

Hier geht’s zum Artikel auf Ukrainisch.

Diese Corona-Regeln gelten aktuell

Handel: Die FFP2-Maskenpflicht in Geschäften bleibt bestehen.

Gastronomie: In der Innengastronomie gilt die 3G-Regel. Das heißt, Gäste müssen vollständig geimpft, genesen oder getestet sein. Im Innenraum ist das Tragen einer FFP2-Maske bis zum Sitzplatz Pflicht.

Private Treffen: Die Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte entfallen. Bisher galt das nur für Treffen, bei denen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegen Corona geimpft sind. Bei mehr als 50 Personen müssen die Anwesenden vollständig geimpft, genesen oder getestet sein (3G-Regel).

Freizeit: In Kinos, Theatern, Zoos und Freizeitparks gelten in geschlossenen Räumen weiter die 3G-Regel und die FFP2-Maskenpflicht bis zum Sitzplatz. Fußballspiele und andere Großevents können wieder ohne Zuschauer-Obergrenze stattfinden. Voraussetzung dafür ist, dass alle Zuschauer gegen Corona geimpft oder von einer Infektion genesen sind (2G-Regel). Bei Veranstaltungen, wie beispielsweise Fußballspielen, entfällt die Maskenpflicht draußen. Bei Versammlungen unter freiem Himmel, wie etwa Demonstrationen, muss eine FFP2-Maske getragen werden. Bei Events in geschlossenen Räumen müssen ebenso FFP2-Masken getragen werden, ab 2000 Teilnehmern gelten drinnen zudem Abstandsvorgaben. Veranstaltungen mit maximal 2000 Zuschauern sollen nach der 3G-Regel möglich sein – dort reicht also auch ein negativer Corona-Test aus.

Beherbergungen (Hotel, Pensionen etc.): Hier gilt ebenso die 3G-Regel. Gäste müssen also vollständig geimpft, genesen oder getestet sein. In öffentlich zugänglichen Bereichen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Am Sitzplatz kann sie abgenommen werden.

Öffentlicher Personen- und Nahverkehr: Die 3G-Regel entfällt. Das heißt: Auch ohne Impfung, Genesung oder Negativtest ist die Nutzung von Bus und Bahn wieder möglich. Während der Fahrt sowie an den Haltestellen müssen die Fahrgäste aber weiterhin eine FFP2-Maske tragen.

Körpernahe Dienstleistungen: In Innenräumen, beim Friseur beispielsweise, muss eine FFP2-Maske getragen werden – außer bei Behandlungen, bei denen das Gesicht unbedeckt bleiben muss.

Das sind die aktuellen Corona-Regeln in Niedersachsen

Nach dem vom Bundestag beschlossenen neuen Infektionsschutzgesetz, das die meisten der bisherigen Corona-Maßnahmen zum 19. März 2022 aufhebt, nutzt Niedersachsen jetzt eine zugelassene Übergangsfrist bis einschließlich 2. April. Seit Samstag, 19. März, greift daher eine erste Lockerungsstufe, bevor am 3. April fast alle verbliebenen Vorschriften fallen. Über die aktuellen Regeln informiert das Land auf seiner Internetseite.

Übrigbleiben werden dann voraussichtlich nur noch Masken- und Testvorgaben für bestimmte Einrichtungen.

Weitere Impfangebote in der Region

Das Land Niedersachsen plant gemeinsam mit den Kommunen und Landesaufnahmebehörden Impfaktionen für Geflüchtete aus der Ukraine. Das teilt das Land auf seiner Webseite mit. Geflüchtete, die bei Angehörigen, Bekannten oder in anderen privaten Unterkünften untergebracht sind, haben demnach die Möglichkeit, sich bei einem kommunalen Impfangebot oder in einer Arztpraxis impfen zu lassen.

Auf der Webseite des Landes Niedersachsen sehen Sie, wo es bereits Impfangebote in Ihrer Nähe gibt.

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Verdacht auf Corona – was tun?

In allen Städten und Kommunen gibt es kostenlose Schnelltest-Stationen. Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche. Darüber informiert das Land Niedersachsen. Besteht Verdacht auf eine Corona-Infektion, kann man sich dort testen lassen. Sollte das Test-Ergebnis positiv ausfallen, werden Sie direkt weitergeleitet zu einer PCR-Teststation.

Laut des Landes Niedersachsen ist ein positiver Antigen-Schnelltest von einer Teststelle Voraussetzung, um einen kostenlosen PCR-Test machen zu können. Beachten Sie bei den Teststationen die Hygiene-Vorschriften: Mund-Nasen-Schutz tragen und Abstand halten.

Lesen Sie auch:

Die Corona-Testkriterien des Robert-Koch-Instituts:

  • schwere respiratorische Symptome (bspw. durch akute Bronchitis oder Pneumonie, Atemnot oder Fieber)
  • Störung des Geruchs- und Geschmackssinns
  • Erkrankungssymptome und Kontakt mit einem bestätigten Covid-19-Fall
  • Verschlechterung des klinischen Bildes nach anhaltenden akuten respiratorischen Symptomen (wie Husten, Schnupfen, Fieber)
  • Akute respiratorische Symptome jeder Schwere insbesondere bei Zugehörigkeit zu Risikogruppe oder Tätigkeit in Pflege, Arztpraxis, Krankenhaus oder möglicher Exposition (z.B. Veranstaltungen mit unzureichender Einhaltung der AHA+L-Regeln) oder Kontakt zu Personen mit akuter respiratorischer Erkrankung (im Haushalt oder Cluster ungeklärter Ursache und 7-Tages-Inzidenz > 35/100.000) oder erfolgtem Kontakt zu vielen Personen oder weiterhin (prospektiv) engem Kontakt zu vielen Personen oder Risikopatienten.

Wichtige Corona-Regeln und Infos für die Region

Alle wichtigen Fragen und Antworten zu Corona in Niedersachsen gibt's hier . Welche Regeln zurzeit in Braunschweig gelten, erfahren Sie hier.

Die Corona-Lage in der Region

Unsere Redaktionen sammeln alle wichtigen lokalen Infos zum Coronavirus auf FAQ-Seiten, die stets aktualisiert werden. Online sind die Überblicke aus Braunschweig, aus Wolfsburg, aus Wolfenbüttel, aus Gifhorn, aus Salzgitter, aus Peine und Helmstedt sowie aus Osterode.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Corona-Lage im gesamten Bundesland Niedersachsen.