Berlin. Für den offiziellen Nachweis einer Corona-Infektion ist künftig kein PCR-Test mehr nötig. Ein positiver Schnelltest soll ausreichen.

PCR-Tests gelten in der Pandemie als zuverlässigste Methode, eine Corona-Infektion nachzuweisen. Deshalb waren sie bislang auch notwendig, um eine offizielle Bescheinigung über eine durchgemachte Erkrankung zu erhalten. Doch in der Omikron-Welle kommt es unter anderem in Deutschland zu Engpässen in den Laboren.

Viele Infizierte erhalten aus diesem Grund derzeit keinen PCR-Test und konnten somit bisher nicht offiziell nachweisen, dass sie genesen sind. Ein solcher Nachweis ist zum Beispiel bei 3G- und 2G-Regelungen relevant. Lesen Sie hier: Was sagt der CT-Wert bei Corona-Tests aus?

Statt dem Nachweis über einen PCR-Test können Genesene nun auch über einen Schnelltest das Genesenenzertifikat erhalten.
Statt dem Nachweis über einen PCR-Test können Genesene nun auch über einen Schnelltest das Genesenenzertifikat erhalten. © dpa | Marcus Brandt

Nun gibt es eine Lösung: Ab sofort sollen Bürgerinnen und Bürger auch nach einem positiven Schnelltest einen offiziellen Nachweis über ihre Corona-Infektion erhalten. Entsprechende Regeln hat die Europäische Kommission am Dienstag (22.2.) angenommen. Der Schnelltest muss durch entsprechend qualifiziertes Personal durchgeführt werden und auf der gemeinsamen EU-Liste der Antigen-Schnelltests für Covid-19 stehen, teilte die EU-Kommission mit.

Corona: Schnelltest-Regel auch rückwirkend gültig

Die neue Regel gilt ab sofort, der Nachweis soll EU-weit gültig sein. „Durch die Verwendung von Antigen-Schnelltests für die Ausstellung von Genesenennachweisen können die Mitgliedstaaten den erheblichen Druck auf die nationalen Testkapazitäten etwas abmildern, der durch das Aufkommen von Omikron entstanden ist", begründet EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides die Entscheidung.

Die Länder der Europäischen Union können Genesenenzertifikate auf der Grundlage von Antigen-Schnelltests somit ausstellen, sobald sie bereit dazu sind, so die EU-Kommission. Die Zertifikate können den Angaben zufolge auch rückwirkend auf der Grundlage von Tests ausgestellt werden, die ab dem 1. Oktober durchgeführt wurden.

Bürgerinnen und Bürger können die EU-Zertifikate zum Beispiel digital auf dem Smartphone hinterlegen. Per QR-Code lässt sich so nachweisen, ob man geimpft, getestet oder genesen ist.

(amw)