Hannover. So lautet das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs – und so reagiert Umweltminister Olaf Lies auf die Entscheidung.

Wie viele problematische Wölfe sind in Niedersachsen zum Abschuss freigegeben? In welchen Regionen haben diese Wölfe Weidetiere gefressen, welche Art von Zäunen haben sie überwunden und wie hoch waren die Schäden? Diese und weitere Fragen muss die rot-schwarze Landesregierung dem Parlament beantworten. Das geht aus einem Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes in Bückeburg hervor.

Grünen-Abgeordnete hatten das höchste Verfassungsgericht im Land angerufen, weil nach ihrer Auffassung die Landesregierung vor einem Jahr ihre Auskunftspflicht verletzt hat. Diesem Antrag gaben die Richter am Dienstag teilweise statt.

Das Umweltministerium in Hannover hatte Detail-Auskünfte zu den Genehmigungen mit der Begründung verweigert, dass die Beteiligten geschützt werden müssten. Es sei richtig, Informationen zurückzuhalten, die betroffene Tierhalter, Jägerinnen und Jäger sowie Behördenmitarbeiter identifizierbar machten, erläuterte der Präsident des Staatsgerichtshofs, Thomas Smollich. Es habe mehrfach konkrete Bedrohungen in den sozialen Netzwerken gegeben. „Die Posts belegen nachdrücklich, dass die Wolfsdebatte sehr aufgeheizt und emotional geführt wird“, sagte Smollich.

So reagiert Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies auf die Wolf-Entscheidung

Umweltminister Olaf Lies (SPD) bezeichnete die Entscheidung als „ausgewogen“. Es sei immer darum gegangen die Abgeordneten möglichst umfassend zu informieren, gleichzeitig aber die Persönlichkeitsrechte der an den Wolfsentnahmen Beteiligten zu schützen.

„Die Geheimniskrämerei der Landesregierung hat nun ein Ende“, kommentierte Grünen-Fraktionsvize Christian Meyer das Urteil. Ziel sei, mehr Sachlichkeit und Transparenz in der Wolfspolitik zu erreichen. Ihnen sei es nie darum gegangen, Namen von Jägern oder Tierhaltern zu erfahren.

Nach Auffassung der Grünen und mehrerer Naturschutzorganisationen verstößt die Wolfspolitik der niedersächsischen Regierung gegen EU-Recht. Wölfe sind streng geschützt und dürfen nur in gut begründeten Ausnahmefällen zum Abschuss freigegeben werden – nämlich wenn sie die Scheu vor Menschen verloren oder wolfsabweisende Zäune mehrfach überwunden haben, um Schafe, Rinder oder Ponys auf Wiesen zu fressen.

Kritiker werfen Umweltminister Lies vor, inzwischen eine Jagd auf Wölfe zu veranstalten. „In keinem anderen Bundesland fallen so viele Nicht-Problemwölfe einer nicht zugelassenen Bejagung zum Opfer“, sagte Meyer.

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Der Naturschutzbund Nabu begrüßte, dass die Genehmigungen jetzt überprüft werden können, um „überflüssige und falsche Tötungen“ zu vermeiden. Der Nabu-Landesvorsitzende Holger Buschmann sagte, er hoffe, dass die anerkannten Naturschutzverbände vom Ministerium künftig proaktiv informiert werden und nicht mehr die Herausgabe von Informationen einklagen müssten.

Durch Wolfsabschüsse werden dem Nabu zufolge die örtlichen Rudelstrukturen der Wölfe gestört, was wiederum zu weiteren Rissen von Nutztieren führen könne. Ein flächendeckender Herdenschutz sei das wirksamste Mittel, um Übergriffen vorzubeugen, betonte Buschmann. Allein im vergangenen Jahr gab das Umweltministerium in Hannover rund 4,2 Millionen Euro für den Schutz von Weidetieren vor Wölfen aus - gleichzeitig ging die Zahl der Risse im Vergleich zum Vorjahr um rund 37 Prozent zurück.